Ich bin Hausfrau. Wie sollte ich mich absichern?

11 Antworten

Wahrscheinlich wurde Eure Ehe vor dem Jahr 2008 geschlossen. Somit gilt für Dich das alte Eherecht, nach dem Du im Trennungsfall Versorgungsansprüche hast. Natürlich kann das auch in einem Ehevertrag jederzeit auch nachträglich vereinbart werden. Wenn Du Deinen Mann nötigst, eine Lebensversicherung für Dich anzusparen könnte Euch dieses Geld zum Leben in den nächsten Jahren fehlen, was ziemlich Mißstimmung erzeugen könnte. Evtl. wäre eine Teilzeittätigkeit eine Lösung.

Grundsätzlich kannst Du aber im Trennungsfall auch Hartz 4 als "letzte Rettung" einkalkulieren, von dem man zwar nicht schön aber irgendwie leben kann.

Lissa  22.05.2012, 11:16

Woher hast du die Jahreszahl 2008 und wieso sollten für Ehen, die danach geschlossen wurden keine Versorgungsansprüche mehr bestehen?

fragator  22.05.2012, 18:19
@Lissa

Der Gesetzgeber hat (endlich) erkannt, daß sich die gesellschaftliche Realität verändert hat. Die Berufstätigkeit der Frau wird zur Regel und die reine Versorgungsehe zur Ausnahme. Auch aufgrund von Menschenrechtsklagen geschiedener Männer und zwecks europäischer Harmonisierungen soll es in Deutschland nicht mehr so einfach sein, daß ein geschiedener Ehepartner sich vom anderen jahrzehntelang oder bis Grabstein durchfüttern lassen kann. Der Gesetzgeber will daher grundsätzlich die "Eigenverantwortung" jedes Einzelnen. Wenn eine geschiedene Frau nicht angemessen Eigenaktivität zeigt, wird Unterhalt gestrichen. Und Unterhalt soll es auch nicht mehr jahrzehntelang geben. Allerdings sind "alte Ehen" (vor 2008) davon ausgenommen.

Lissa  22.05.2012, 23:20
@fragator

Das hat aber nichts mit dem Versorgungsausgleich zu tun, mit dem die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche geteilt werden. Den gibt es immer noch.

fragator  23.05.2012, 15:51
@Lissa

Ich habe keineswegs behauptet, daß es den "Versorgungsausgleich" nicht mehr gäbe. Es gibt ihn, sofern man nicht ehevertraglich darauf verzichtet hat. Ich habe vor allem über das Thema "Unterhalt" geschrieben., denn das ist ja auch ein wesentlicher Gesichtspunkt, da hier von möglicher Trennung die Rede ist. Dadurch, daß Du das Wort "Versorgungsansprüche" benutzt hast, entstand der Eindruck, Du willst über "Unterhalt" noch mehr hören.

Ein Ehevertrag könnte Dich absichern.

Bei einer evtl. Trennung werden die Rentenansprüche, die aus der Ehezeit resultieren, durch zwei geteilt. Dazu gehört auch der Anteil aus dem Studium, wenn ihr da schon verheiratet wart. Für das (abgeschlossene) Studium werden deinem Mann ja 4 Jahre gut geschrieben.

Wieso bekommt dein Mann denn nur eine "kleine Rente"? was verstehst du darunter?

Jeder ist gut beraten, 20 % des laufenden Einkommens in die Altersversorgung zu investieren. In welcher Form das geschieht ist eher zweitrangig. Hauptsache ist, dass man überhaupt etwas tut.

Jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden. Ich habe auch gedacht: Wir - nie. Das jedoch kann man heute nicht mehr! Bei einer Scheidung gehört dir die Hälfte des Hauses, wenn ihr eins habt, und wenn du 50/50 im Grundbuch stehst. Auch der gemeiname besitz wird 50/50 geteilt, wenn ihr in einer gesetzlichen Zugewinngemeinschaft lebt. Außerdem gibt es einen Rentenausgleich, das sind etwa 100-200 Euro. Ansonsten hast du auch in einer Ehe nur das, was du selber hast: deine Rente, ein Haus, das du evt von deinen Eltern erbst und wo du bleiben kannst, ohne Miete zu zahlen. Du musst unbedingt wieder arbeiten gehen, wir haben gesetzlich Gleichberechtigung, früher oder später wird er eine kennenlernen, die SEINE Rente aufbessert!

Hallo,

was ihr braucht ist eine Risikolebensversicherung.

Stiftung Warentest listet die besten auf .

Hier ein Bericht darüber .

Eine Risikolebensversicherung ist ein reiner Todesfallschutz, kein Sparvertrag. Stirbt der Kunde, zahlt der Versicherer die Versicherungssumme an den im Vertrag genannten Hinterbliebenen aus. Hier wird nicht wie bei der viel teureren Kapitallebensversicherung Todesfallschutz und Sparleistung vermischt. Eine Risikolebensversicherung ist der bessere Hinterbliebenenschutz. Der Schutz ist vor allem wichtig für Kinder, wenn Vater oder Mutter etwas zustößt. Dann zahlt der Versicherer die Versicherungssumme aus. Unverzichtbar ist die Versicherung auch, wenn Hinterbliebene kaum Rentenansprüche haben. Unverheiratete Partner bekommen zum Beispiel keine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenkasse.

Gruß, Emmy