Ich (14)bin in Iran (Teheran) geboren aber meine Eltern komme aus Afghanistan .In mein Pass steht bei Staatsangehörigkeit Afghanistan aber Warum nicht Iran?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sich deine Eltern illegal im Iran aufgehalten haben -> afghantische Staatsbürgerschaft. Wenn legal -> galten die Spielregeln zum damaligen Zeitpunkt im Iran. Wenn man dort nicht automatisch aufgrund vom Geburtsort die Staatsangehörigkeit erhält, dann bekommt man sie nicht.

Weiterhin gilt nicht die Regel "wo man geboren wird ist man auch Staatsangehöriger". Ist auch in Deutschland nicht so. 

Auch in Deutschland richtet sich die Staatsangehörigkeit nach der Abstammung und nicht nach dem Geburtsort. 

Praxisbeispiel: 

Afghanische Eltern (Asylbewerber mit afghanischer Staatsangehörigkeit) bekommen in Deutschland ein Kind, geboren also in Deutschland. Staatsangehörigkeit des Kinds: afghanisch, nicht deutsch.

Zum Lesen:

Das „Ius Soli“, also das Geburtsortprinzip, wurde in Deutschland erst im Jahre 2000 eingeführt und gilt lediglich eingeschränkt: Ein ausländisches, in Deutschland geborenes Kind erhält die deutsche Staatsbürgerschaft demnach nur, wenn sich ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt mindestens 8 Jahre lang rechtmäßig in der Bundesrepublik aufgehalten hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Ziel der Reform war es, die Nachkommen langjähriger Einwanderer rechtlich besser zu integrieren. Schwangere Asylbewerberinnen erfüllen die Voraussetzungen hierfür üblicherweise nicht. Die Chance auf einen deutschen Pass erhalten Flüchtlingsfamilien derzeit ausschließlich über das Einbürgerungsverfahren.

Quelle: http://asylfakten.de/bekommt-ein-hier-geborenes-fluechtlingskind-automatisch-einen-deutschen-pass/

Wie es im Iran zum Zeitpunkt deiner Geburt ausgesehen hat -> kannst du u.U. ja auf Dari/Farsi selbst nachlesen.

Es gibt bei der Zuweisung einer Staatsangehörigkeit an Neugeborene 2 unterschiedliche Prinzipien:

1. das Geburtsortsprinzip. Nach dem würdest du auch Anspruch auf die iranische Staatsangehörigkeit haben.

2. Das Abstammungsprinzip. Da ist die Staatsangehörigkeit deiner Eltern maßgeblich.

Vermutlich kennt also der iranische Staat das Geburtsortsprinzip nicht, sondern nur das Abstammungsprinzip.

Ich kenne jetzt die staatrechlichen Regelungen im Iran nicht, aber in keinem (kaum einem) Land wird man automatisch Staatsbürger, nur weil man dort geboren wurde.

Aryan50 
Fragesteller
 29.11.2017, 14:02

Ja schon aber davor hatte ich die afghanische Staatsangehörigkeit auch nicht

Walum  29.11.2017, 14:06
@Aryan50

Vor Deiner Geburt?? Ach, na dann ...

Gaskutscher  29.11.2017, 14:12
@Aryan50

Aber deine Eltern.

Das regelt jedes Land anders: bei manchen kommt es auf deine Abstammung an, bei anderen wird es über den Geburtsort geregelt. Bsp: In Deutschland bist du deutscher (weil du hier geboren bist), in Frankreich wärst du aber Afghane (weil deine Eltern daher kommen).

bergquelle72  29.11.2017, 14:00

Dein Deutschland-Beispiel ist falsch.

bergquelle72  29.11.2017, 14:05
@bergquelle72

Grundsätzlich gilt das Abstammungsprinzip, nach dem die Kinder mit der Geburt die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten. 

Seit dem 1. Januar 2000 ist das Abstammungsprinzip durch das sogenannte Geburtsortsprinzip ergänzt worden. Danach bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern die Staatsangehörigkeit eines Kindes, sondern auch der Geburtsort des Kindes. 

Ist Ihr Kind in Deutschland geboren, erhält es ebenfalls automatisch die  deutsche Staatsbürgerschaft, wenn zum Zeitpunkt der Geburt mindestens  ein Elternteil:

seit mindestens acht Jahren hauptsächlich und rechtmäßig in  Deutschland wohnt und einunbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz hat.

Erfüllt ein Elternteil des Kindes bei der Geburt diese  Voraussetzungen, erhält das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft auch ohne Antrag.

Hinweis: Das Kind wird in der Regel mit der Geburt auch die  Staatsangehörigkeit(en) erhalten, die die Eltern besitzen. Gemäß der
Optionspflicht muss es sich aber mit Beginn der Volljährigkeit  entscheiden, ob es die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten möchte.

fix8clips  29.11.2017, 14:04

ne das deutschland beispiel von ihm ist richtig

bergquelle72  29.11.2017, 14:06
@fix8clips

lese meine Ergänzung !

Appliq  29.11.2017, 14:08

wie du am Ende deiner Ergänzung lesen kannst muss ein Elternteil 8 Jahre in Deutschland leben, dass es eintritt. da muss ich dir Recht geben. allerdings habe ich in meinem Beispiel nichts von kurzfristiger Immigration erwähnt. diese ganze Diskussion ist Haarspalterei

bergquelle72  29.11.2017, 14:13
@Appliq

egal wie es jetzt versuchst zu drehen...

Dein Satz "In Deutschland bist du deutscher (weil du hier geboren bist)"  ist einfach falsch, denn grundsätzlich gilt das Abstammungsprinzig. Alles andere sind ergänzende Regelungen.

Gaskutscher  29.11.2017, 14:15
@Appliq

Tja, pauschale Antworten sind eben besch..eiden. Das hast du jetzt gemerkt. ;)

Gaskutscher  29.11.2017, 14:13
Dein Deutschland-Beispiel ist falsch!

Deutschland: Abstammungsregelung. Siehe meine ausführliche, separate Antwort.