Hilfe! Fragen bei ärztlichem Gutachten wegen Drogen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Offensichtlich hast du dich bisher nicht mit dem Thema beschäftigt, damit stehen deine Chancen mehr als schlecht.

Voraussetzung für ein positives äG ist der Nachweis der Abstinenz über min. 3 Monate - entweder durch einmal Haar- oder zweimal Urinscreening.

Üblich sind heute Haarscreenings, da a) günstiger als 2 Analysen und b) weniger Aufwand bei der Terminierung. 

Haarscreenings reichen 3 Monate zurück, d.h. dein Konsum ist noch nachweisbar. 

Nachdem bei dir sowohl mehrmals als auch unterschiedliche BtM gefunden wurden, fällt auch einmaliger Konsum weg.

Bleibt also nur die Möglichkeit, auf "gelegentlichen Konsum mit Trennvermögen" zu plädieren. Das bedeutet, daß du höchstens gelegentlich (1-2× pro Monat) spontan konsumierst (KEINE Regelmäßigkeit!) und JEDES Mal mehrere Tage (min. 2-3) wartest, bevor du wieder ein Fahrzeug führst. 

Damit hättest Du zumindest eine kleine Chance auf ein positives äG.

louboutin95 
Fragesteller
 30.09.2016, 12:02

Ich hab bei der Mpu Stelle angerufen und nachgefragt wie das ablaufen wird. Die Dame meinte es würde zwei spontane Termine geben für die Urinproben und beim ersten Termin findet das ärztliche Gespräch statt... Warum sollten die also eine Haarprobe machen ? Ja es wurden verschiedene Drogen gefunden aber Besitz wird doch nicht mit Konsum gleichgestellt .. Es könnte doch auch sein das ich die Drogen nur verkaufe oder nicht?

clemensw  30.09.2016, 14:15
@louboutin95

Es wird entweder Urin oder Haare analysiert - nicht beides.

In deinem Fall fällt die Haaranalyse wegen gefärbten Haaren aus.

Das ändert die Situation deutlich zu deinen Gunsten, da dann (voraussichtlich) kein Konsum nachgewiesen werden kann.

Ich würde aber keinen Handel zugeben (strafbar!) oder die Lügengeschichte vom Finder (unglaubwürdig!) erzählen, sondern z.B. erklären, daß du die BtM für eine(n) Freund(in) aufbewahrt hast. Solange keine Utensilien für den Konsum (Papers, Filter, Grinder o.ä.) gefunden wurden, ist das einigermaßen glaubhaft.

In den Zusammenhang wäre sogar ein einmaliger Probierkonsum (für den Führerschein ungefährlich) mit negativen Konsequenzen glaubhaft einzuflechten. Ungefähres Narrativ: Habe selten für eine Freundin etwas verwahrt, war neugierig, habe EINMAL probiert, bekam mir überhaupt nicht, hab die ganze Nacht gekotzt, mach ich NIE wieder!

louboutin95 
Fragesteller
 30.09.2016, 17:15

Danke Clemens du hast mir echt damit geholfen :) werde es wahrscheinlich mit deiner Taktik versuchen und hoffen dass ich so da irgendwie rauskomme

louboutin95 
Fragesteller
 30.09.2016, 17:19

hab noch ne Frage an dich ich denke du kennst dich damit aus : wenn mein Haaransatz rauswächst ab dem Zeitpunkt ab dem ich nichts mehr geraucht habe, landet dann trotzdem noch thc von früher drin ?

clemensw  01.10.2016, 11:50
@louboutin95

Bei jedem Screening wird nicht nur nach THC gesucht, sondern auch nach Abbauprodukten.

Am längsten dauert der Abbau von THC-COOH (THC-Essigsäure) - das liegt zwischen ca. 3-5 Tagen (einmaliger Konsum) und max. 3 Monaten (langfristiger, regelmäßiger Konsum mehrmals täglich).

Und so lange, bis das vollständig abgebaut ist, wächst es auch in die Haare ein!

louboutin95 
Fragesteller
 01.10.2016, 20:10

Clemens kannst mir mal ne email schreiben bitte da gibt es noch ein paar Probleme die ich hier noch nicht geschildert habe... anja424@web.de wäre echt lieb

Bei einem ärztlichen Gutachten soll der Arzt dein Konsumverhalten bewerten und feststellen ob du zwischen Konsum und fahren trennen kannst.
Regelmäßiger Konsum mit positiven Drogenscreening schickt dich direkt in eine MPU.
Sollte der Arzt dir aber nur gelegentlichen oder sogar nur einmaligen Konsum zusprechen und sollten die Tests negativ ausfallen hast du gute Chancen keine MPU machen zu müssen.
Bei gelegentlichem Konsum wird der Arzt noch versuchen durch entsprechende Fragen herauszubekommen wie du den Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr trennen kannst.

louboutin95 
Fragesteller
 30.09.2016, 11:21

okay hört sich ja schon viel hoffnungsvoller für mich an :) dann kommt es wahrscheinlich auch besser wenn ich den Konsum nicht komplett abstreite sondern evtl sage dass ich damals mal probiert hab oder was meinst?

VegasEditing  01.10.2016, 11:15

Abstreiten würd ich es nicht. Wenn du was bei hattest und es nicht für den Konsum bestimmt war wofür dann? Verkauf? In die Richtung willst du bestimmt nich gedrängt werden.
War einfach das du es ausprobieren wolltest, aber es dir überhaupt nich gefallen hat usw.

Hmm hätten sie den Joint nicht gefunden wäre es etwas einfacher. Dann hättest du einfach den Konsum abstreiten können und dann hätten sie dir auch nichts nachweisen können. Das dir jemand seine Drogen da rein in steckt ist zwar unwahrscheinlich aber das Gegenteil kann ja auch nicht bewiesen werden.
Ich würde trotzdem den Konsum abstreiten und sagen das du den Joint nur einem Kumpel bringen wolltest oder so. Da kannst du kreativ sein. Wenn der Urintest negativ ausfällt ist das auch sehr gut.
Alternativ kannst du auch zugeben das du mal früher konsumiert hast und den Joint nur für "den Notfall" dabei hattest. Das du nicht mehr konsumiert erhärtet sich durch den Test ja dann nochmal. Das die Drogen im Geldbeutel dir gehören würde ich immer abstreiten. Naja du schaffst das schon. Ich wünsche dir viel Glück.

simonjaehn  30.09.2016, 11:02

Wenn sie eine Haarprobe machen ist eh alles egal. Dann finden Sie nämlich garantiert was.

louboutin95 
Fragesteller
 30.09.2016, 11:15

Ja das alles zu erklären ist echt richtig mies... Danke auf jeden Fall für deine Tipps... Habe eben meinen Anwalt angerufen und den nach Rat gefragt und er meinte ich brauch mir da überhaupt keinen Stress machen. Das wäre ja keine Polizei, ich soll einfach sagen dass das damals ein Fehler war aber ich mittlerweile nichts mehr nehme oder so ... naja hoffe das geht gut will endlich meinen Lappen

louboutin95 
Fragesteller
 30.09.2016, 11:15

Bin blondiert dann funktioniert doch keine Haarprobe oder ?

clemensw  30.09.2016, 11:57

"den Joint nur einem Kumpel bringen wolltest oder so"

WHOA - Bloß nicht so was aussagen!

Wenn die Aussage durch einen blöden Zufall bei der Polizei landet, ist eine Strafanzeige wegen Abgabe / Handel drin.

Der Fragesteller hat den Joint höchstens für einen Kumpel VERWAHRT!

simonjaehn  30.09.2016, 12:48

@clemensw hat Recht. War blöd ausgedrückt. Vergiss es wieder.