Heizung und Wasser ablesen?

4 Antworten

Bei Ein- und Auszug sollten der Mieter und der Vermieter die aktuellen Werte protokollieren und gegenzeichnen. Es bedarf keines Dienstes dazu. Der kostet extra. Zwischenablesungen (also außerhalb der Jahresablesung), dürfen kostenmäßig nur auf die Mieter abgwälzt werden, wenn individuell vereinbart. Ansonsten sind das Verwaltunhskosten die vom Vermieter zu tragen sind.

Das macht zb der vermieter in dem er eine Firma beauftragt wen dort zb digitale ablese Geräte sind mus  meistens nicht mal ein Ableser in eurer Wohnung  außer alle 5 Jahre um die teile auszutauschen. Aber es gibt auch andere methode wie das errechent wird unda sollte amn aufpassendas es zb nur nach euren verbrauch geht wen das möglich ist.

Im Zusammenhang mit der Wohnungsaufgabe  / -übergabe sollte der Vermieter gemeinsam mit dir die Stände der Zahler für Gas, Strom und Heizung ablesen und protokollieren. Dazu benötigt es keines Messdienstes.

Wenn Zähler vorhanden sind müssen/sollten die auch bei Einzug abgelesen werden.

Üblich ist es das in einem Übernahmeprotokoll fest zu halten.

Darauf sollte man als Mieter bestehen.

Denn eine Pflicht dazu gibt es nicht.