wer muss gebühr vor ablesen von heizung und wasser zahlen?

10 Antworten

Wenn es eine Zwischenablesung ist, dann muss der Mieter diese bezahlen, ein drittel der Kaution zurückzubehalten, ist ok.

Steht die Heiz- oder Nebenkosten noch aus, kann der Vermieter einen angemessenen Betrag einbehalten, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter etwas nachzahlen muss (AG Hannover ZMR 2000, 680; AG Neuss WM 91, 547; AG Köln WM 88, 267), grundsätzlich jedoch nicht mehr als in Höhe von 3 bis 4 monatlichen Vorauszahlungsbeträgen (AG Hamburg WM 97, 213). Den Restbetrag muss der Vermieter sofort auszahlen, wenn keine weiteren Forderungen mehr bestehen (AG Kassel WM 84, 226).

Malkia  25.06.2009, 14:53

Zieht der Mieter während der Abrechnungsperiode aus, müssen die Heiz- und Warmwasserkosten der laufenden Abrechnungsperiode auf den ein- und ausziehenden Mieter verteilt werden. Zwischenablesung bedeutet nicht Zwischenabrechnung. Der Mieter hat also keinen Anspruch darauf, dass er unmittelbar nach seinem Auszug eine gesonderte Zwischenabrechnung bekommt (AG Neuss WM 91, 547). Er muss warten, bis die reguläre Heizkostenabrechnung für alle Mieter im Haus erstellt wird. Die Frage, ob der Vermieter für die Kosten der Zwischenablesung aufkommen muss, wurde auch von den Gerichten noch nicht eindeutig geklärt. Hier sollte im Zweifelsfall die Hilfe eines Mietervereins in Anspruch genommen werden.

albatros  25.06.2009, 22:45
@Malkia

ausnahmsweise muss ich korrigieren (s. BGH VIII ZR 19/07): kosten der zwischenablesung (nutzerwechselgebühr) sind verwaltungskosten und dürfen deshalb nicht dem mieter auferlegt werden!

Malkia  26.06.2009, 04:24
@albatros

Ja, das ist richtig.

schleudermaxe  26.06.2009, 12:22
@Malkia

Nicht ganz, nur bei fehlender Vereinbarung, so der BGH. Also bitte!

Ablesekosten - viele Verwalter und Verwaltungsgesellschaften wissen von der Gesetzänderung. Daher haben diese einen entsprechenden Passus gesetzt damit der Mieter diese Ablesekosten doch bezahlt. Also immer im Mietvertrag lesen.

Für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung kann ein Teil der Kaution einbehalten werden. Viele Mieter sind leider so gestrickt das sie auf nimmerwiedersehen verschwinden und es schwierig ist ihn ausfindig zu machen. Daher hat sich diese Vorgehensweise entwickelt und ist auch gerichtlich abgesegnet.

zuzuki  25.06.2009, 16:52

Vollkommen richtig !!

Ist nichts vereinbart, trägt der Vermieter die Kosten der Zwischenablesung .

Also, lt. Abrechnungsverordnung bezahlt der Mieter die Kosten. Jetzt hat aktuell schon wieder einmal, aus welchen Gründen auch immer, der BGH gemeint, er müsse in die mietvertraglichen Vereinbarungen der Vertragsparteien herumfuschen. Da ich Deinen Vertrag nicht kenne, solltest Du in diesen hineinschauen und prüfen, ob der BGH Dich befreit hat oder ob Deine Vereinbarungen gelten und Du zu bezahlen hast. Eine Ferndiagnose ist mir nicht möglich. Viel Glück.

Die Ablesegebühr zahlt der Vermieter und gibt sie über die Nebenkostenabrechnung wieder an den Mieter weiter, das es umlegbare Kosten sind.

Die Kaution ist die Sicherheit de Vermieters, dass seine Ausgaben, die der Mieter zu tragen hat, auch bezahlt werden. Da Du im Juli ausziehst und die Abrechnung dazu erst im nächsten Jahr fällig ist, wird er deshalb einen Teil der Kaution behalten wollen. Hier wäre die Anfrage bei einem Mieterverein sinnvoll, da ich die rechtlichen Grundlagen nicht kenne.