Heizung funktioniert nicht. Mietminderung?

9 Antworten

Das hast Du wirklich schön gesagt:

.ich sag daraufhin: joar das wird schon ansonsten gibts ein klitzekleines problemchen.

Und die nehmen das bestimmt wörtlich. Vor einem solchen Problem haben die sicher keinen Bammel und von einem Studentlein lassen die sich auch nicht bedrohen. Interessenten für solche Studentenbuden stehen bei denen bestimmt noch Schlange.

Der Ausfall der Heizung wurde schließlich nicht absichtlich herbeigeführt und einen Handwerker samt der passenden Teile können die auch nicht herbei zaubern.

Was sollst Du machen?

Geh in ein Café und wärm Dich dort auf. Mach Dir noch ein paar warme Gedanken dazu und wenn Du Angst davor hast, dass es heute Nacht auch unter der Bettdecke kalt wird, kauf Dir einen Heizstrahler. Den kann man schließlich immer brauchen.

Was willst du machen? Du solltest warten, bis sich der Handwerker meldet.

Der Winter bricht ein und du bist nicht der einzige, bei dem die Heizung ausgefallen ist.

Wenn etwas nicht geht, so früh wie möglich bescheid geben, denn im Heizungsbauernotdienst heißt es, wer zuerst kommt mahlt zuerst. Außerdem hat momentan jeder Heizungbauer notstand in der Besetzung der Handwerker..(es will ja jeder lieber Schule machen).

Also, versuch dir selbst zu behilfen und lass dir halt eben, wenn du es wirklich so nötig hast, die Stromkosten für einen Heizstrahler von deinem Vermieter bezahlen.

Dich warm anziehen!

Mietminderung? Du mußt dem Vermieter schon eine angemessene Zeit lassen, den Schaden beheben zu lassen!

Zitat: Bei Heizungsproblemen ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend zu informieren. Der Vermieter muss unverzüglich die Instandsetzung ermöglichen. Reagiert der Vermieter nach Fristsetzung nicht, darf der Mieter auch zur Selbsthilfe greifen und die Reparatur selbst im eigenen Namen in Auftrag geben und den Rechnungsbetrag von Vermieter ersetzt verlangen.

Unverzüglich“ ist keine wirksame Fristbestimmung. Wenn der Vermieter am gleichen Tag keinen Handwerker bekommt, ist das noch kein Grund zu einer Mietminderung.

RobertLiebling  25.11.2015, 16:06

Unverzüglich“ ist keine wirksame Fristbestimmung.

Die Legaldefinition von "unverzüglich" findet sich in § 121 BGB: "ohne schuldhaftes Zögern".

... aber was bitte für ein problemchen soll es denn geben? .... und Deine Nachbarn sind ja dann auch ohne und somit darf die Miete bei solchen Angelegenheiten und unter Berücksichtigung der Miethöhe mit rd. 5,00 EUR/Tag gekürzt werden, abgezogen werden müssen nur die Zeiten der Abwesenheit von meist 10 Stunden, verbleiben also 2,90 EUR. Viel Glück.

Was soll ich machen? Abwarten? Die Chance besteht ja noch das die Heizung heute wieder in Betrieb geht. Und selbst wenns morgen wird, wieviel Mietminderung willst du denn für die paar Stunden ansetzen?