Heilt die Nase selbst beim koksen?

4 Antworten

Kannst zum Arzt gehen. Der hat Schweigepflicht. Falls er dich fragt, wo du es konsumiert hast, kannst ja sagen, in irgend einem Land wo es legal ist.

wersonst91  07.04.2018, 03:10

und in welchem Land ist Kokain legal ?

ch62718ris  07.04.2018, 03:57
@wersonst91

Wirklich legal ist es nirgendwo. Nur a wo es angebaut wird, wird es auch benutzt,

colagreen  07.04.2018, 06:53
@wersonst91

In Portugal denke ich.

flytepper2k3  07.04.2018, 13:10

Wahrscheinlich frägt der Arzt wo man gekokst hat. Und ne Story, das man in Kolumbien bei nem Koksanbauer war, wird glaub auch nicht ziehen

Es ist immer wichtig, nach gewisser Zeit die Nase auszuspülen, damit so etwas gar nicht erst vorkommt.

Vielleicht reicht es ja jetzt auch. Spül deine Nasse mal mit lauwarmen Wasser aus und wenn alles weg ist, lass den Innenraum der Nase von alleine trocknen.

AntiProhibition  07.04.2018, 07:26

Nase*

Nein, natürlich nicht.

Zum Arzt gehen Stufe ich als ziemlich dumm ein, weil Drogenkonsum, wie du sicherlich weißt, illegal ist.
Also warten und wenn's nicht Weg geht haste halt pech.
Kannst Nasenspülungen machen und schauen ob das hilft.

EarlyHardcore7  07.04.2018, 03:02

Drogenkonsum ist nicht illegal, Nur Besitz, Erwerb, Handel etc. Mund halten wenn du keine Ahnung hast.

datectd  07.04.2018, 03:03

Oh Gott. Was tut des zur Sache? Er hat es besessen, bevor er's genommen hat. Fertig.

OutOfNowhere  07.04.2018, 03:06

So eine Antwort zu schreiben stufe ich als ziemlich dumm ein, weil belangloses Gelaber, wie Du sicherlich weißt, nicht zweckführend ist.

Ärztliche Schweigepflicht und alles andere mal außen vor gelassen...

BluntPower  07.04.2018, 03:08

Nur weil man es konsumiert hat ist das kein Beweis für ein Besitz..

Maxxismo  07.04.2018, 08:36
@BluntPower

Die ärztliche Schweigepflicht umfasst auch ausnahmslos alle Straftaten, von denen der Arzt durch die Behandlung des Patienten Kenntnis erhält. Die Schweigepflicht ist in Deutschland nur durch den Patienten selbst aufhebbar. Auch ein Gericht kann die Schweigepflicht des Arztes nicht aufheben. Der Arzt darf daher auch vor Gericht nicht aussagen.