Hausrecht Besuch Vater Sohn etc. s?

4 Antworten

Wenn der Kollege im Haushalt seines Vaters lebt ohne dass ein Mietverhaeltnis zwischen ihm und seinem Vater vorliegt, hat der Vater das Hausrecht und kann somit auch bestimmen, wer dort zu Besuch kommt und wer nicht.

Wohnt dein Kollege hingegen bei seinem Vater zur Miete, dann hat der Vater die an den Sohn vermieteten Raeume betreffend kein Hausrecht und kann den Besuch nicht verbieten.

ghostrider7887 
Fragesteller
 14.03.2018, 04:14

Er lebt ja bei seinem Vater und somit haben die ja ein mündliches Mietverhältnis oder nicht ? Platz ohne ende es geht nur um Prinzip wichtigtuerrei bei seinem Vater.

DerCaveman  14.03.2018, 04:27
@ghostrider7887

Wie du in einem deiner Kommentare schreibst, wohnt er dort kostenlos. Somit liegt auch kein Mietverhaeltnis vor. Die Vereinbarung einer Miete ist ein wesentliches Merkmal eines Mietvertrages (BGB 535 Abs. 2).

Ich würde es lassen.... ganz einfach und ohne Nachfrage.

Irgendwann könnt Ihr mal reden, aber höchstwahrscheinlich nicht jetzt.

Bestehe nicht drauf und lasse es somit besser JETZT.

Parhalia2  14.03.2018, 04:09

Nach "Recht" würde ich in solch einer Lage für den Wunsch am wenigsten fragen.

ghostrider7887 
Fragesteller
 14.03.2018, 04:16

Ja das ding ist halt er darf dann gar kein Besuch haben oder wie und das ist ja auch nicht nur bei mir so .

Goldblau  14.03.2018, 05:06

Wieso müsst ihr euch bei ihm treffen? Kann mir gut vorstellen wie es da abgeht... Das gleiche Problem war auch bei meiner kleine  Schwester. Jetzt kommt hier keiner mehr und alle haben ihre Ruh. Ja auch Zimmerlautstärke nervt! Vor allem nachts... Sorry aber seine Eltern muss man respektieren und vor allem Dankbar sein das man Mietfrei bei ihnen leben darf bei diesen extrem hohen Mietpreise heut zu Tage.

Dass er dort gemeldet ist spielt keine Rolle.

Ist er mitmieter oder Miteigentümer muss der Vater empfangenen Besuch dulden, solange dieser Besuch sich keiner Straftat schuldig macht.

Steht der Sohn in einem Mietverhältnis zum Vater, kann er in den von ihm gemieteten Räumen Besuch empfangen.

Ist er dort nur gemeldet, steht aber in keinem Mietverhältnis, hat der Vater das Hausrecht und kann dich des Hauses verweisen. Natürlich hat dein Kumpel dann nichts zu melden, wie stellst du dir das denn vor?

Wenn also letzteres der Fall ist und du dort trotzdem einfach auftauchst, begehst du damit Hausfriedensbruch und kannst entsprechend belangt werden.

ghostrider7887 
Fragesteller
 14.03.2018, 04:20

Wie gesagt er ist dort gemeldet und somit besteht ja auch ein mündliches Mietverhältnis. Für seine Räumlichkeiten.
Das nervt uns einfach gewaltig.
Und er wohn dort kostenlos.

DameDePique  14.03.2018, 04:22
@ghostrider7887

Es besteht kein mündliches Mietverhältnis, nur weil du irgendwo gemeldet bist.

Dementsprechend liegt hier kein Mietverhältnis vor und der Vater hat das Hausrecht, sein Verweis ist dementsprechend gültig.

Da fehlt doch ein wichtiger Teil der Geschichte. Warum will er dich rausschmeißen? Er wird doch seine Gründe haben.

ghostrider7887 
Fragesteller
 14.03.2018, 04:11

Das ist ja die Sache es gibt gar keinen Grund.
Der Vater hat einen gewaltigen knacks weg.  

DerCaveman  14.03.2018, 04:13
@ghostrider7887

Dennoch wird der Vater ganz sicher einen Grund haben. Das spielt hier allerdings keine Rolle. Entscheidend ist allein, ob der Vater das alleinige Hausrecht hat oder nicht.

ghostrider7887 
Fragesteller
 14.03.2018, 04:26

Hmh eig ja nicht .
Sein Vater hat kein Grund der möchte ihn nur fertig machen .
Schwierige Familien Verhältnisse .
Naja tut ja nichts zur Sache.
Und dem entsprechend meine er mich heute gewaltig anzumachen und ich bin dann auch auf ihn eingegangen.
Dann meine er mich anzufassen und mich rauszuschmeißen hab ich zu ihm gesagt.
Wenn du mich anfassen solltest liegst du auf dem Boden und ich ruf die Blauen.
Kann ja nicht angehen .
Oder?

Goldblau  14.03.2018, 05:02

ehm ne, DU kannst wohl nicht angehen. Mehr Respekt ja,wenn er sagt raus dann sollst Du raus gehen! Hast Dich wohl frech geweigert weswegen er dich nur so rausschmeißen kann...