Darf man Pachtgarten nach Abgabe/Kündigung noch betreten?
Moin. Mein Kollege hat seinen Pachtgarten in Nordrhein Westfalen gekündigt, Schlüssel abgegeben und so weiter. Da er zur Abgabe eine Frist einhalten musste hat er es nicht geschafft alle Geräte rechtzeitig aus der Laube zu holen. Er sagt das macht er jetzt die Tage weil er ja noch einen Schlüssel hat den er nicht zurückgegeben hat und der Garten noch nicht weiterverpachtet ist. Ich habe ihm gesagt , dass ich glaube, dass das nicht zulässig ist, weil er ja eigentlich alles an den Verein abgegeben hat und das wäre so etwas wie Einbruch ...denke ich .. hat jemand Erfahrung ?
1 Antwort
Er darf den Garten nur noch mit Zustimmung des Eigentümers betreten (den zusätzlichen Schlüssel hätte er übrigens auch zurückgeben müssen). Allerdings wundere ich mich etwas, dass keine Endabnahme erfolgt ist.
Danke. So hab ich mir das auch gedacht. Da war wohl ne Übergabe aber halt noch zwei drei größere Sachen drin die er so schnell nicht rausbekam weil er kein großes Auto hatte. Er hat denen wohl gesagt das macht er noch zum Termin hat er aber wohl doch nicht geschafft.