Hauskauf, Vorgehensweise Notar?

7 Antworten

Eine Finanzierungsbestätigung ist eher unverbindlich und sagt wenig aus. Besser ist eine verbindliche Finanzierungszusage. Mit der Finanzierungszusage hat die Bank intern in den zuständigen Gremien bereits geklärt, ob die Finanzierungsanfrage angenommen wird. Der Rest ist nur noch Papierkram.

Tipp: Rücktrittsrecht sichern, wenn der Kauf nicht zustande kommt. Theoretisch kann jede Partei beim Notar aufstehen und sagen "ich will doch nicht (ver)kaufen"

Fazit: Reihenfolge einhalten: erst Finanzierung sichern, dann Notartermin zur Beurkundung vereinbaren, hat auch den Vorteil, dass man im gleichen Termin die Grundschuldbestellung erledigen kann

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ohne verbindliche Kreditzusage, möglichst in Verbindung mit der Bereitstellung von Grundschuldbestellugnsurkunden seitens der Bank beim Notar, sollten Sie keinesfalls einen Kaufvertrag unterschreiben, sofern Sie der Finanzierung nicht absolut sicher sein können.

Kommt die Finazierung verspätete nicht zustande, können Sie aus der fehlenden Finanzierung keine Rückrtrittsmöglichkeiten geltend machen; Sie stehen dann ohne Finanzierung da, wenn die Fälligkeitmitteilung des Notars erfolgt.

Umgekehrt sollten Sie bei fester Kreditzusage erst dann den Kreditvertrag unterzeichenn, nachdem der Kaufvertrag unterschrieben wurde.

Kommt es in der Folge bei der Vertragabwicklung zu Verzögerungen oder gar zur Vertragsaufhebung, könnten Rückstrittsmöglichekiten aus dem Darlehensvertrag verwirkt sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auch Wenn es zwei Jahre her ist, die Frage kommt bestimmt öfter auf:

Normalerweise wird bespricht man mit dem Notar die modalitäten, der setzt einen Vertragsentwurf auf und schickt diese den beteiligten Parteien (Käufer und Verkäufer)

wenn dann eine Übereinkunft getroffen wurde, wird dieser Vertrag in offizielle Form gebracht und der Notar wartet auf das ‚GO!‘ vom Käufer, der seinerzeit auf die Genehmigung des darlehensantrags wartet.

wenn die Bank dann die funanzierungszusage an den Käufer schickt, hat dieser eine Rücktrittsfrist von 10 (???) Tagen (unter Vorbehalt!!!), in dieser Zeit muss der Kaufvertrag brim Notar von den Parteien unterzeichnet werden, geschieht dies aus welchen Gründen auch immer nicht, hat der Käufer innerhalb dieser Frist ein Rücktrittstecht vom darlehensvertrag, verfällt diese Frist und der Kauf kommt NICHT zustande, ist die Bank berechtigt Strafzahlungen in wirklich schmerzhafter Höhe zu verlangen!

deshalb: Fristen einhalten!
ein guter Notar sollte einen aber auch darauf aufmerksam machen

Nach meiner Erfahrung sollte zunächst die Finanzierung geklärt werden (Barmittel, Darlehen, Finanzplan) und dann der Immoblienkauf beim Notar abgewickelt werden. Ansonsten könnte man finanziell Probleme bekommen.

Die Finanzierung an sich muss vor dem Notartermin geklärt sein - sonst bleibst du schlimmstenfalls auf den Transaktionskosten sitzen. Und dann sollte die Bank auch einen verbindlichen Termin zusagen - darauf muss man eben das Zahlungsziel im Kaufvertrag abstimmen. Aber das alles kann dir der Notar im Vorfeld erklären - dafür bezahlst du ihn schließlich.