Hauptberuf Selbständig + 450 Euro Basis (Versicherung)

4 Antworten

Hallo,

durch den Minijob erhält man nie eine Absicherung in der Krankenversicherung.

Wenn man bisher mehr als ein Jahr ununterbrochen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert war, kann man auch als Selbständiger in der GKV bleiben.

Wenn man sich für die PKV entscheidet, kann man als Selbständiger (fast) nie mehr in die GKV zurückkehren.

Entscheidend ist daher nicht, wo es im Moment am günstigsten ist, sondern wie man am besten lebenslang versichert ist. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung einer Familie" und Verringerung/Wegfall der Einnahmen.

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

Insolvenz, Wirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit, späteres Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Elternzeit/Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.

Ggf. sind zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen.

Die Beiträge für den nichtberufstätigen Ehegatten werden in der GKV nach der Elternzeit (manchmal auch in der Elternzeit) immer nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz).

Für Kinder sind pro Kopf Beiträge zu zahlen (Höhe ist abhängig vom Gesundheitszustand/behindertes Kind?). Kinder sind in der GKV oft bis zum 23. bzw. 25. Geburtstag kostenlos versichert. Die Leistungen für die Kinder sind dann oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen betroffener Eltern vermerkt:

rehakids.de/phpBB2/forum21.html

Man sollte alle gefragten Punkte im PKV-Antrag zu 100% beantworten. Migräne können z.B. auch Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen sein, die erst später erkannt werden. Vielleicht ist dieser Link hilfreich:

.test.de/versicherungen/tests/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/

Wer seit Jahren ein "Gesundheitstagebuch" führt, ist im Vorteil. Vergessene Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Husten etc. können fatal sein (z.B. auch bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen)

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe

In der PKV werden Leistungen, soweit sie das medizinisch notwendige Maß nicht übersteigen, erstattet. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessante Links (3x "w" ergänzen"):

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2011/1114/00_pkv.jsp

pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Online-Vergleichsportale haben oft ihre Tücken:

http://www.wiwo.de/finanzen/kroetenwanderung-versicherungen-die-fiesen-tricks-de....

Man kann PKV-Experten auch eine Testfrage stellen: "Kann man nach der Selbständigkeit als Arbeitsloser wieder in die GKV zurück?" Wenn die Antwort "ja" lautet, hat der "Experte" noch den Stand von 2008. Seit 1.1.2009 gilt folgende Regelung:

.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html-> Absatz 5a

In der GKV gilt bei Einkünften (steuerrechtlicher Begriff!) bis zu 2021 Euro monatlich der Mindestbeitrag von 342 Euro monatlich (in besonderen Fällen kann der Beitrag auf 228 Euro ermäßigt werden. § 240 SGB V

Die Entscheidung hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.

Bezüglich der Rentenversicherung sollte msn sich bei einer Beratungsstelle erkundigen:

.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5Services/01kontaktundberatung/02beratung/01beratungvorort/01servicezentrenberatungsstellen_node.html

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Noch Fragen?

Gruß

RHW

Über den Minijob bist du gegen Arbeitsunfälle abgesichert und musst einen kleinen Beitrag zur Rentenversicherung leisten (3,9%). Dieser wird vom Gehalt einbehalten.

Du kannst dich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Lass dir dazu allerdings ein paar Dinge gesagt sein:

  1. Wird die Kasse prüfen welche Tätigkeit zeitlich und finanziell den Mittelpunkt deiner Erwerbstätigkeit bildet. Wenn du Arbeitnehmer beschäftigst ist dies ohnehin die Selbständigkeit.
  2. Ist dies der Minijob so beträgt der Beitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung 154,- € im Monat. Überwiegt die Selbständigkeit so wirst du als hauptberuflich selbständig eingestuft und zahlst mindestens (sofern du ein Härtefall bist) 228,- € im Monat. Ohne Härtefallregelung 347,- € pro Monat.
  3. Prinzipiell sind als freiwillig Versicherter alle Einnahmen bis zur Beitrtagsbemessungsgrenze relevant. Heißt je nachdem wie dein Geschäft läuft (die Kasse will die Einkommensteuerbescheide sehen) kann es auch sein, dass du im Laufe der Zeit den Höchstbetrag zahlen musst (ca. 670,- € im Monat).
  4. Da wir deine Einkommenssituation nicht kennen, deinen Businessplan und deine familiäre Situation können wir keine Anregung dazu geben ob du privat versichert evtl. besser wegkommst auf Lange Sicht. Manchmal ist das so, manchmal nicht.

Du solltest dich nicht selbständig machen, wenn du nicht vorhast damit reich zu werden.

Dirk-D. Hansmann  19.07.2013, 05:56

In weiten Teilen eine sehr fundierte Antwort.

Bei Punkt 4 - Ich habe noch nicht erlebt, dass eine private Versicherung gut gewesen wäre für den Versicherten. Die Lockangebote versichern Dinge die man kaum brauchen wird. Es gilt der Grundsatz:"Eine Versicherung die nichts kostet bringt auch nichts." Man könnte auch sagen: Zahlt nicht, im Sinne von unwahrscheinlich einen Versicherungsfall zu haben. Es gibt noch einige Unterschiede gerade wenn es um Familie geht, wo die freiwillige gesetzliche Versicherung tatsächlich konkurrenzlos ist.

kevin1905  19.07.2013, 15:13
@Dirk-D. Hansmann

Für mich z.B. wäre die GKV relativ sinnlos.

Mein Tarif liegt über GKV-Niveau und kostet etwa 350,- € p.M. In der GKV wäre ich mit 650 dabei...

Griesuh  26.04.2015, 16:19
@kevin1905

Das mag jetzt so sein. rechne aber einmal mit jährlichen

Beitragssteigerungen von gut 30%

Und bedenke, dass du jedes einzelne Familienmitglied extra versichern musst. Und bei diesem Betrag den du da genannt hast, hast du höchstwahrscheinlich gerade einmal den Basistarif gewählt. damit stehst Du  schlechter da als ein GKV versicherter.

Hey cimeria,

also neben deiner Haupttätigkeit ( diese nennt sich richtigerweise Selbstständigkeit, will heissen du bist selbst und ständig unterwegs ;-) ist ein 450-Euro-Minijob steuerfrei, falls der AG die 2% Pauschalsteuer entrichtet, jedoch seit dem 1.1.2013 als Neuvertrag nicht mehr sozialversicherungsfrei! Wie kevin schon schreibt, sind seit dem 1.1.2013 die 3,9% Rentenversich.beitrag fällig (der AG lebt noch 15% dazu), falls du keinen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellst!

... bin ich dann durch den Minijob versichert?  

Also versichert bist du nicht durch diesen Minijob - Infos findest du hierüber in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Aktuelles oder -> 450-Euro-Minijob

Gruß siola

Griesuh  26.04.2015, 16:16

Hauptberuflich selbstständig und Minijob ist eine Konstellation die es nicht gibt.

Der Minijob zeichnet sich ja dadurch aus, dass er versicherungsfrei ist. Wenn du als Selbständiger freiwilliges Mitglied der gesetzlichen KK bist, wird dein GESAMTES Einkommen für die Beitragsbemessung heran gezogen.