Hat Polizei Schweigepflicht

10 Antworten

Polizeibeamte unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. Wenn Du allerdings eine Anzeige gestellt hast, muss die Polizei die Beschuldigte vorgeladen und sie zum Sachverhalt schriftlich oder mündlich befragen. Durch die Ladung (mündlich oder schriftlich) bekommt die Beschuldigte bereits im Vorfeld Kenntnis, dass gegen sie ein Strafverfahren eröffnet werden soll. Demzufolge hat sich der Polizeibeamte keines Vergehens schuldig gemacht.

spätestens in einem Gerichtsverfahren wirst du als Zeuge benannt. Da ist nichts mit Anonymität. Macht ja auch Sinn, sonst könnte man anonym ja jeden anzeigen, der einem nicht passt. Nein, das muss Hand und Fuß haben (Beweise) und man muss dazu stehen.

und die sie schon vorgewarnt haben dass gegen sie eine Anzeige vorliegt ist das rechtens ?

Du hast sie angezeigt, es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und sie ist jetzt Beschuldigte einer Straftat.

Jeder Beschuldigte muss irgendwann erfahren, dass gegen ihn ein Verfahren läuft und erfährt dann auch warum das Verfahren eingeleitet wurde (Beweise, Zeugen usw.).

zulässig ist es sicher nicht, aber man kann es nicht verhindern!

dann spreche anläßlich des zum Dienstag anberaumten Gespräches mit der Polizei an, was dir einer deiner Freundin erzählte.