Hat mein Mann ansruch auf mein Erbe?

5 Antworten

Nein, das Haus ist Deinem persönlichen Besitz zuzuordnen, auch im Falle einer Scheidung hat Dein Mann keinen Anspruch auf das Haus. Es zählt allerdings der Zugewinn, d. h. wenn das Haus zum Zeitpunkt des Erbes weniger wert war, als zum Zeitpunkt des Verkaufs, hat er einen Anspruch auf die Hälfte des Gewinns. Das muss er aber erstmal nachweisen.

Wenn es um Unterhalt geht, wird der Wert des Hauses nicht mitgerechnet, wohl aber Mieteinkünfte, falls es vermietet ist. Wenn Dein Mann aber selber arbeitet, hat er sowieso keinen Anspruch auf Unterhalt.

imager761  14.12.2016, 05:34

Wenn Dein Mann aber selber arbeitet, hat er sowieso keinen Anspruch auf Unterhalt.

Falsch: Lägen sein Einkünfte unter der Hälfte der gemeinsamen Einkünfte der Eheleute, wäre die Differenz ein Jahr lang als Trennungsunterhalt beanspruchbar.

G imager761

thomasbuescher  14.12.2016, 13:24
@imager761

Das stimmt nicht ganz. Bei meiner jetzigen Frau war es so, daß der Ex-Mann keinen Anspruch auf Unterhalt hatte, auch nicht im ersten Jahr, obwohl er deutlich weniger verdient hat. Irgendwie lag es daran, daß er genug (wie auch immer das gerechnet wird) verdient hat. Die genaue Begründung weiß ich leider nicht mehr.

imager761  16.12.2016, 17:32
@thomasbuescher

Dann lagen andere Gründe vor, etwa alleinige Tragung gemeinsamer Verbindlichkeiten, zu geringe Einkünfte oberhalb des Selbstbehalts oder Anrechnng durch eine der anderen Scheidungsfolgesachen Versorgungsausgleich, Hausratteilung oder Zugewinnausgleich.

Keiner der Ehegatten ist währen des Trennungsjahres schlechter zu stellen als er mit gemeinsamen Familieneinkommen war oder zu Vollzeittätigkeit zu verpflichten.

Hat mein Mann im Falle einer Scheidung Anspruch auf das Geld?

Das kommt darauf an: Im gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft, meint, bei eurer Hochzeit wurde kein anderer Güterstand notariell vereinbart, fällt dein Hauserbe deinem Anfangsvermögen an. Dies würde, von deinem Endvermögen abgezogen, deinen ehelichen Zugewinn bilden.

Läge der über dem gleichermaßen ermittelten Zugewinn deines Noch-Ehemannes, wäre die hälftige Differenz von dir als Zugewinnausgleich zu bezahlen.

Bzw muss ich ihm Unterhalt zahlen?

Das kommt darauf an: Lägen seine eigenen Einkünfte unter dem hälftigen Wert eurer gemeinsamen Einkommen, musst du die Differenz zu seinem Einkommen ein Jahr lang als Trennungsunterhalt bezahlen. Nachehelicher Unterhalt ist dagegen die Ausnahme.
Deine Vermögen spielt bei deiner Unterhaltspflicht hingegen keine Rolle.

G imager761

imager761  14.12.2016, 05:38

Edit: Der Trennungsunterhalt des Verpflichteten berechnet sich natürlich abzügl. seines individuellen Selbstbehaltes :-)

Das Haus und Unterhalt sind zwei paar Schuhe.

Das Haus an sich gehört Dir, ist es zum Eheende nicht mehr vorhanden, hat Dein Mann eh keinen Anspruch.

Ihr lebt im Status der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass Dein Eigentum grundsätzlich Deines bleibt, aber der eventuell vorhandene Mehrwert mit Deinem Mann geteilt werden muß.

Hast Du am Anfang der Ehe 100 000€ und am Ende durch Zinsen 110 000€ dann beträgt der Zugewinn 10 000€ und davon bekäme Dein Mann die Hälfte 5000€.

Wenn da kein Zugewinn oder Schulden bestehen - dann gibt es nichts.

Unterhalt - der wird nach Gehalt bemessen. Pimaldaumen durch Fensterkitt werden beide Gehältern zusammengerechnet und wenn einer weniger als 3/7 der Gesamtsumme hat, muß ihm dieser Betrag als Unterhalt gezahlt werden.

Wobei es auch hier einen Selbstbehalt von 1300€ gibt und Kinder vorrangig Unterhalt beanspruchen können.

Nach der Scheidung ist es allerdings sehr unwahrscheinlich, dass noch jemand Ehegattenunterhalt zahlen muß.

imager761  14.12.2016, 05:42

Hast Du am Anfang der Ehe 100 000€ und am Ende durch Zinsen 110 000€ dann beträgt der Zugewinn 10 000€ und davon bekäme Dein Mann die Hälfte 5000€.

Falsch: Der Zugewinn wird für jeweils beide Ehegatten berechnet und nur die hälftige Differenz beider Zugewinne bekäme der, der weniger ehel. Zugewinn erzielt hätte.

Und das Erbe fällt auch nach Beginn der Ehe dem Anfangsvermögen des Erben vor Eheschliessung an.

Das Haus gehört dir allein, egal, wann du es geerbt hast (also vor oder während der Ehe...).

Nur, wenn es während der Zeit der Ehe an "Wert" gewonnen hätte, stünde dem Mann bei einer möglichen Scheidung die Hälfte dieses Wertzuwachses im Rahmen des "Zugewinnausgleichs" zu.

Während des Trennungsjahres (also bis zur Scheidung) hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen evt. einen Anspruch auf "Trennungsunterhalt" an den besser verdienenden Ehepartner....

  • vorausgesetzt, dieser hat selbst ein Einkommen über dem dafür geltenden "Selbstbehalt" (derzeit 1200 Euro).
  • Für die Berechnung des Trennungsunterhaltes sind lediglich die regelmäßigen Einkommen der Noch-Ehepartner relevant (also ihr Verdienst, mögliche Mieteinnahmen o. ä.), nicht aber ihre Ersparnisse o. ihr Vermögen/ Besitz o.ä......