Hat mein Kunde Urheberrecht?

3 Antworten

Hallo,

Dein Kunde wünscht als alleiniger Urheber alle Rechte an dem fertig gestalteten Logo zu haben. Sofern das für Dich kein Problem darstellt, kannst Du ihm in einem entsprechenden Schreiben alle Rechte an dieser Arbeit übertragen. Möglich wäre, dass Du in einem solchen Schreiben festlegst, dass Du die Arbeit als eine von Dir erstellte Grafik in Deinem Portfolio aufnehmen kannst. Es ist Deine Arbeit, die Du ja auch präsentieren könntest. In meinen Augen sollte das Verhältnis zwischen Designer und Kunden auf Vertrauen aufbauen. Wenn Du Verständnis für die Situation Deines Kunden hast, sollte er auch Verständnis für Deine haben.

Generell bleibt es natürlich Deine Entscheidung, ob und wie weit Du allen Vorstellungen eines Kunden entgegenkommen möchtest. Der Kunde spricht die Sache nicht umsonst an, denn das Urheberrecht an Deiner Arbeit liegt zunächst bei Dir. Das Recht auf Veröffentlichung und Vermarktung hättest Du nicht, da der Kunde die Idee mitgebracht hat.

Ich würde Dir empfehlen, auch auf Deine Rechte zu achten. Z.B. kannst Du festlegen, dass Du nach Übergabe der Daten auf einem Datenträger nicht zur Speicherung der Daten verpflichtet bist. Der Kunde hat die Pflicht, das entsprechende Entgeld zu zahlen....

ein Vertrag ist ja nicht einseitig.

Der Schutz einers Logos, also eine Bildmarke, einer Wortmarke oder einer Wort-Bild-Marke wäre in meinen Augen Sache des Kunden. Zuständig wäre tatsächlich das Deutsche Marken und Patentamt in München. Es gibt spezialisierte Anwälte, die die Anmeldung einer Marke / eines Logos betreuen. Das Patentamt prüft bei der Anmeldung nicht, ob es bereits ähnliche Logos gibt - es gibt dementsprechend eine Einspruchsfrist, während der Einspruch gegen die Anmeldung vorgebracht werden kann. (Wenn die Gefahr einer Verwechslung besteht z.B.)

https://www.dpma.de/marken/anmeldung/index.html

Bei dieser Gelegenheit - wenn also der Kunde einen Anwalt hinzuzieht, könnte er ihn gleich bitten / beauftragen, einen entsprechenden Vertrag zwischen Euch zu formulieren. Denke dabei daran, dass ein solcher Anwalt dann im Interesse Deines Kunde formulieren wird. Auf Deine Interessen solltest Du selbst achten.

Überlege einfach, was Du gerne möchtest und formuliere dies entsprechend.

Daneben würde ich Dir empfehlen, Dich mit dem Gebiet Urheberrecht im Bereich Design zu befassen, da solche Fragen regelmäßgi auftauchen werden. Gute Erfahrungen habe ich mit Büchern aus dem Rheinwerk Verlag gemacht.

Vielleicht wäre dieses hier etwas:

https://www.rheinwerk-verlag.de/selbststandig-als-designer_3425/

Viel Erfolg und alles Gute

Jo

Es geht draum das du alle künstlerischen und urheberrechtlichen Rechte an ihn übertragen musst.

Das hat folgenden Hintergrund. Es gab Menschen die haben sichi beim Fotographen fotographieren lassen, und später hat der Fotograph dann geklagt auf Entschädigung, da ER ja schließlich der Urheber ist.

Verständlich das viele Menschen auf den Müll kein Lust haben und deswegen alle Rechte übertragen lassen wollen.

JeuxlNiear 
Fragesteller
 28.05.2018, 19:24

Und das übergebe ich ihm dann wie? In einem formlosen schreiben oder wie genau? Hast du da Ahnung?

blackhaya  28.05.2018, 19:27
@JeuxlNiear

Der Kunde bezahlt dir den vereinbarten Lohn und damit ist dann die Sache gegessen.

Der Kunde möchte halt nicht, das du dann dich später als Urheber aufführst und ihn dann später verklagst.

JeuxlNiear 
Fragesteller
 28.05.2018, 19:31
@blackhaya

Hmmm okay. Denke aber das er das schriftlich haben möchte. Und er möchte sich absichern das kein Dritter das Logo verwendet wie sieht es damit aus?

blackhaya  28.05.2018, 19:38
@JeuxlNiear

Jeder hat automatisch das Urheberrecht auf all seine geschaffenen Texte, Bilder, Fotos etc.

Daneben kann man sich das ganze noch als Markenzeichen eintragen lasse und die Logos als Wort-Bild-Marke schützen lassen.

Du selber bist dann aber nur der Erfüllungsgehilfe, der Kunde ist und bleibt der urheber.

Nein er muss es patentieren lassen und das kostet.

blackhaya  28.05.2018, 19:48

Patente das gilt nur für technsiche Erfindungen.

Für Künstler, Photographen und Schriftsteller gilt das urheberrecht.

19Thyristor93  28.05.2018, 20:08
@blackhaya

Achso OK dann bin ich hier raus. Ich dachte patente gelten allgemein ^^