Darf ein anderer Designer mit meinem Layout weiterarbeiten?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rechnung geschrieben ..

Erinnerung schreiben..

Mahnung schreiben ..

Wenn auf nichts reagiert wird: Mahnbescheid beantragen..

Du hast das ganze dann auch noch aus der Hand gegeben und Änderungen zugestimmt.. da wird nichts zu holen sein.

Hallo,

als ich angefangen habe zu lesen, dachte ich: "Das geht ja gar nicht".

Mit jedem Satz mehr hat sich das aber geändert.

Mal unabhängig davon, ob bisher bezahlt wurde oder nicht, kannst du niemandem verbieten, kleine "redaktionelle" Änderungen an seiner Speisekarte vorzunehmen. Das hat nichts mit dem eigentlichen Layout oder Design zu tun.

Hätte er auf Basis des von dir entworfenen Logos ein neues erstellt, würde das anders aussehen.

Meine Idee wäre, den Designer vorerst einfach mal (schriftlich) freundlich zu bitten, zukünftig nicht mehr meine Vorlage und das Logo zu verwenden.

Was soll das bringen? Dann ist nur der Kunde sauer und dein Geld bekommst du dadurch eher noch später oder nie.

Ein offenes, ehrliches, vor allem aber freundliches Gespräch klärt viele Probleme.

Vor allem da es sich bei dem Kunden um einen Bekannten handelt, sollte sich das doch vernünftig klären lassen.

Gehe persönlich zu deinem Kunden hin und sprich mit ihm. Sage ihm, dass du sogar freiwillig und vor der Bezahlung die Daten weitergegeben hast und nun auch die Bezahlung deiner Leistung erwartest.

Darauf muss er ja irgendwie reagieren und du kannst wiederum direkt auf Ausflüchte oder Vertröstungen reagieren, falls die kommen sollten.

Auf Rechnung natürlich aber als Privatperson.

Das ist eine nicht vorhandene Art gewerblich und privat miteinander zu verquicken ;-)

Du kannst und darfst als Privatperson keine Rechnung schreiben. Wenn "deine Kunden" diese in ihre Buchhaltung nehmen, dann bekommst du eventuell bald sehr unangenehme Post von offizieller Stelle.

Viele Grüße

Michael

Moin,

das dürfte problematisch werden. Du hast ihm ja die notwendigen Dateien dafür gesendet. Das kann man wohl als Einverständnis werten. Insbesondere, da du selber ja auch sagst, dass du froh warst, dass sich jemand anderes darum gekümmert hat.

dass der andere Designer das nicht gratis tut, dürfte wohl auch selbstverständlich gewesen sein. Um sollte ein Designer gratis arbeiten?

insofern sehe ich da keine etwaige Handhabe, die du gegenüber dem anderen Designer haben könntest.

es ist darüber hinaus auch fraglich, ob du nicht auch die Nutzungs-/Verwertungsrechte abgetreten hast an den Käufer. Dass dieser noch nicht bezahlt hat, kann zwar ein Indiz sein, das dagegen spricht. Dafür spricht jedoch, dass du den Käufer die Arbeit bereits ausgehändigt hast.

Mist dies der Fall, dann kannst du „erst recht nicht“ gegen den anderen Designer vorgehen, da Dir nur die Urheberrechte, nicht aber die Nutzungs- und verwertungsrechte zustehen, sondern dem Käufer.

Da Du keinen Vertrag über die Arbeit gemacht hast, geht der Auftraggeber wohl davon aus, dass er, als Auftraggeber nicht nur das Nutzungsrecht hat, sondern auch das Eigentumsrecht über die Arbeit hat, denn Du hast den Auftrag angenommen. Überdies, hast du das Einverständnis gegeben, Änderungen Deiner Arbeit, durch Dritte durchzuführen. In wiefern Du Änderungen zugelassen hast, ist wohl ebenfalls nicht schriftlich festgehalten.

Da die Arbeit im Rahmen des sich Kennens ausgeführt wurde, ist die Frage, wie hoch war das von Dir abgegebene Kostenangebot Deiner Arbeit, oder ob er von einer Hilfe unter Bekannten, nach dem Motto, "kommt mal zum Essen" als "Bezahlung" annehmen konnte?

Deswegen stehen in meinen AGB, dass die Rechte zur weiteren Verarbeitung bei mir liegen. Heißt: Ohne Erlaubnis und/oder Bezahlung, dürfen andere die von mir erstellen (Druck-) Daten nicht verwenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
monokuroboo 
Fragesteller
 10.05.2019, 11:46

Das man sowas in seine AGBs schreiben sollte, weiß ich. Problem ist, dass ich keine AGBs habe, da ich beruflich was ganz anderes mache (als Angestellter in Vollzeit). Und nur alle paar Jahre mal einen Gestaltungsauftrag für Bekannte annehme. Auf Rechnung natürlich aber als Privatperson.

Novos  10.05.2019, 11:56
@monokuroboo

Was heißt auf Rechnung als Privatperson? Entweder bist Du Privatperson und machst "Nachbarschaftshilfe" oder hast eine Tätigkeit angemeldet und darfst Rechnungen für Deine Tätigkeit schreiben. (Thema: Schwarzarbeit)

PeterP58  10.05.2019, 12:32
@Novos

Unter Gewissen umständen können auch Privatpersonen (= natürliche Personen) Rechnungen schreiben. Dies sollte natürlich nicht regelmässig der Fall sein, da es sonst nicht mehr Privat ist.
Verkaufe ich privat meinen Staubsauger auf eBay, kann ich eine Rechnung schreiben. Auch wenn ich 1x irgendjemanden etwas programmiere oder ein Layout erstelle, kann ich eine Rechnung schreiben. Die Einkünfte sind natürlich beim Finanzamt anzugeben.
Dennoch gebe ich Dir Recht: Es wäre dringend zu raten, zumindest ein Nebengewerbe anzumelden, wenn man schon für andere Dienstleitungen erbringt. Ansonsten rutscht man nämlich ganz schnell in den Bereich "Schwarzarbeit" < und da versteht niemand mehr "Spaß".