Hat man einen Anspruch auf Betreuung der Kinder auch in der Nacht?

4 Antworten

Nein.

Es besteht zwar ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Welcher Stundenumfang dieser Kindergartenplatz haben muss, ist aber nicht geregelt.

Nein, einen rechtlichen Anspruch gibt es nicht. Es gibt in größeren Städten einige wenige Einrichtungen, die sowas anbieten und die gerade solche Eltern aufnehmen, die zu solchen Zeiten arbeiten, aber wenn du so einen Platz nicht bekommst, könntest du das nicht einklagen.

Wenn es nicht zufällig eine Einrichtung ist die ganz klar und deutlich solch eine Leistung (regelmäßig/ Notfalldienst) anbietet.... dann nicht.

Wenn die Tagesmutter dies in ihrem Betreuungsumfang anbietet, dann ja. Aber wenn nicht, dann nicht.

Findet man keinen Kindergarten/ keine Tagesmutter die so etwas anbieten, dann muss man sich eine andere Lösung überlegen (beispielsweise einen engangierten Babysitter/ eine Nanny, und da dann vereinbaren das die Kinder immer dann und dann betreut werden plus einen Monat im Voraus die Termine vereinbaren, plus Extrazahlung bei Notfallbetreuungen)

Also ich habe schon gehört das es solche Angebote gibt aber ich glaube das sind echt wenige die sowas überhaupt anbieten, das frag am besten mal beim Jugendamt nach ob es da was gibt für 24 Stunden Betreuung