Hartz4 Renovierung alleinerziehende Mutter

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

das ist o.k. 75%
weiß nicht 25%
Schnorrerin 0%
das ist nicht o.k. 0%

7 Antworten

Hallo.

Normal sollte dein zuständiges Amt befragt werden damit du auch wirklich genau weist, welche Mittel dir von deinem Amt, in welcher Höhe zustehen.

Generell ist es so, das Kosten für laufende Schönheitsreparaturen durch die Behörden gezahlt werden, da sie Kosten der Unterkunft sind. Dies gilt allerdings nur, wenn Mieter durch den Mietvertrag die Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen wirksam übernommen haben... hierzu folgender Link: http://www.gevestor.de/details/sozialmiete-diese-renovierungskosten-zahlt-das-amt-714521.html

Du könntest nun also bei deinem zuständigen Amt noch erfragen ob die Kosten übernommen werden und /oder ob noch weitere Maßnahmen aufgrund deiner Erkrankung und die deiens Kindes hinzukommen da du ja nicht arbeiten kannst also die Renovierung selbst durchführen kannst.
Das würde ich tatsächlich direkt mit dem Amt besprechen.

Alles Gute und liebe Grüße FD

das ist o.k.

Hey. Erst mal dir & deinem Sohn gute Besserung.

So wie ich jetzt mit bekommen habe (war auf einer Gruppeninformation vom amt) Kriegst du Unterstützung. Ich weiß nur nicht ob es die komplette Renovierung ist oder ob du evtl nur eine bezuschussung bekommst. Wenn Heizung etc. Kaputt geht kriegst du auf jeden Fall jemanden der dir das wieder repariert und die Kosten auch zum Teil trägt. Müsstest dich genauer vll einfach noch mal erkundigen ich kann dir nur mit dem hoffentlich etwas weiter helfen.

Liebe grüße

das ist o.k.

) Bezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz-IV") haben einen Anspruch auf Übernahme der Renovierungskosten durch die zuständige Arge, sofern die Kosten nicht durch den Vermieter abgedeckt werden. Die Notwendigkeit der Wohnungsrenovierung besteht bei mietvertraglicher Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und bei dem Bezug einer Wohnung, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen. Die Kosten, die dem Alg II-Empfänger hierbei entstehen, muss die Arge tragen. Denn diese Kosten gehören zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II (vgl. BSG B 4 AS 49/07 R). Zu übernehmen sind die Kosten, soweit sie tatsächlich entstanden und angemessen sind

Verstehe diese Frage nicht ... was heißt Renovierung - Wände streichen, Türen streichen ... das kann wirklich jeder .... dafür braucht man keine Hilfskräfte von irgendwoher .... Farbe und Pinsel kaufen und los gehts ....

das ist o.k.

Du brauchst dich nicht zu rechtfertigen. Soll erst mal einer in deine Lage kommen. Geh' doch noch ein mal zum Jobcenter. Eigentlich musst du etwas zum renovieren dazu bekommen, da du ja auch noch krank bist. Egal welche Krankheit. Mach richtig Druck. Sonst hast du immer noch einen Rechtsanwalt, der dir zusteht und den du nicht bezahlen musst. Meistens geben sie dann nach.

Wünsch dir alles Gute.