Hartz IV - HG - Anlage VE!

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein das ist NICHT okay!!! Bei der VE steht auch schon drinne, dass es sich um einen gemeinsamen Haushalt handelt. Lese unbedingt die VE Ausfüllhinweise der Arge dazu. Nur die Angaben ausfüllen die Euch auch betreffen, alles andere FREI lassen, sonst habt ihr ein Problem.

Punkt 7/

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/v-alg2-ausfuellhinweise.pdf

Dass sie Deinen Freund und Dich als HAUSHALTSGEMEINSCHAFT einträgt ist eine Sauerei!. Ihr haushaltet nicht zusammen. Wie kommt sie dazu, das einfach so zu ändern? Dienstaufsichtsberschwerde machen und ihr richtig auf die Füsse treten. Die hat ja den Knall nicht gehört. Warst Du allein? Immer einen Zeugen mitnehmen, der solche Aktionen später bezeugen kann. Die versuchen es immer wieder!!!

sonnig0815  23.04.2012, 18:40

Danke fürs Sternchen,,, ;-)

LaaLinchen 
Fragesteller
 23.04.2012, 20:27

Es kann möglich seien das eine Ablehnung kommt . Das du 2 Monate Kostenlos bei deinem Freund wohnen kannst-brauchst- du eine Schriftliche Bestätigung vom Vermieter.Solltest du selber eine Mietwohnung haben und ALG II Beziehen so werden deine Leistungen gekürzt oder sogar gespert aus dem Grunde weil du zu deinem Freund Umziehst . Das Gesetz sagt so wenn ein Partner/in ihn seine Wohnung Umzieht wird das Berechnet als gemeinsame Leistungen der Bedarfsgemeinschaft und es spielt keine Rolle ob 2 Monate oder mehr drinnen sind. In dieser Hinsicht mußt du vor dem Job Center vorsprechen und die Situation Abklären. mit fg

LaaLinchen 
Fragesteller
 22.04.2012, 18:35

Häh?

Der Vermieter weiß Bescheid das ich dort wohne, der bekommt ja weiterhin seine Miete, mein Bekannter würd mich halt 2 Monate ohne Mietbeteiligung dort wohnen lassen. Die können mir gar nichts kürzen wieso den auch? Mein alter Mietvertrag läuft bis 30.04 ist bezahlt - fertig. Das Amt muss mich ab 01.05 in der neuen Region finanzieren - Regelleistung von 374.- € ! - check ich nicht was du mit kürzen meinst!?

Deine Antwort ist total wirr...da blick ich nichts durch!

Das Amt kann das EK von meinem Bekannten nicht anrechnen wir sind weder verheiratet o.ä. noch verwandt noch verschwägert!

Wie gesagt er hat eine Erklärung schriftlich abgegeben das er sein EK noch VM offenlegt!

sonnig0815  23.04.2012, 18:38

@AnonymTusy

Geht das auch auf Deutsch?? Ich glaube Du hast die Sachlage einfach nicht verstanden, aber ist ja nicht schlimm...

Was Dein Freund gemacht hat ist natürlich okay! Er muss auch keine Auskunft geben! Völlig richtig. Reaktion vom Amt hast Du bereits.... Die ändern heimlich in eine HG und hätten euch dann wieder soweit. ... Alles andere in meiner ausführlichen Antwort ;-)

LaaLinchen 
Fragesteller
 21.04.2012, 18:32

soll ich nun wieder n neuen antrag ausfüllen zum abgeben oder wie soll ich das machen...?

sonnig0815  21.04.2012, 23:42
@LaaLinchen

Nein, aber beachte die Hinweise zum ausfüllen der Anlage VE! Und sage der Info-Braut, dass Du nicht damit einverstanden bist, dass sie deine Infos einfach in eine HG umgeändert hat.... sonst alles okay! ;-) keine Panik !!