Handwerkerrechnung Bar zahlen?

11 Antworten

Handwerkerleistungen sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar, allerdings nur zu je 20% der Arbeitsleistung/Lohnkosten, und nur bis zu einer Gesamtsumme von € 1200.--/per annum. Sie zählen zu den "haushaltsnahen Dienstleistungen"; in der Tat muss die Bezahlung des Rechnungsbetrags per Überweisung erfolgt sein, sonst wird die Rechnung nicht anerkannt.

Du meinst hier zwei verschiedenen Dinge glaub ich. Privatleute können Handwerkerrechnungen von der EINKOMMENSSTEUER absetzen, also Lohnkosten bis 1200 E im Jahr. Wenn Firma A der Firma B eine Rechnung schreibt, muss Firma B die UMSATZSTEUER (Mehrwertsteuer) für Firma A an das Finanzamt zahlen (bei Beträgen über 500 €). Natürlich schmälert die Rechnung den Gewinn von Firma B und Firma B muss demnach weniger GEWERBESTEUER zahlen. Die Zahlweise bei Firmen spielt dabei keine Rolle, läuft aber in der Regel per Überweisung.

sleipa 
Fragesteller
 04.06.2009, 12:42

dein beitrag hat auch nix wirklich mit der Frage zu tun, und den artikel hab ich eben angegeben weil anscheinend auch keiner so recht wusste wie es im privaten läuft, was eigentlich in meinem kom genau drinsteht

denecke  06.06.2009, 20:19
@sleipa

Wie es im privaten läuft, spielt bei der gestellten Frage ja auch keine Rolle, weil der Frager wissen möchte, wie das ganze zwischen Firmen abläuft, und dies habe ich beschrieben.

sleipa 
Fragesteller
 07.06.2009, 15:03
@denecke

ich werd die sache nicht weiter kommentieren, ich hab die frage schließlich gestellt und wollte es für andere klarstellen

Was meinst Du mit "bei privaten ist es ja so das (sic!) man dann keinen Steuerabzug mehr bekommt"? - Wenn Du als privater Auftraggeber eine Firma für "haushaltsnahe Dienstleistungen" (das ist ein dehnbarer Begriff, unter den auch so manche Handwerkerleistung fällt) beschäfigst, kannst Du sehr wohl steuerlich was geltend machen. Dazu mußt Du aber genau die Rechnung per Überweisung bezahlt haben.

Wenn eine Firma eine andere beauftragt, ist das in aller Regel auch steuerlich abzugsfähig. Das macht dann der Steuerberater schon. Da muß sich die Firma keine weiteren Gedanken zu machen. - Und Firmen untereinander bezahlen nun wirklich nicht bar.

"Die Umsatzsteuer für diese umsatzsteuerpflichtige Werkleistung schuldet der
Auftraggeber nach § 13 b UStG".

Dies ist die Klausel, wenn z. B. unsere Firma von einem Bauträger beauftragt wird für ihn im Namen eines Bauherrn Tätigkeiten auszuführen. Da wir dann nicht direkt mit dem Bauherren abrechnen sondern mit dem Bauträger - so erhält der Bauträger unsere Rechnung in netto, weil er die MwSt abführen muss und nicht wir.

denecke  03.06.2009, 19:37

kleiner Nachtrag: bei Beträgen über 500 €, darunter wird selbst ausgewiesen.

Es gibt auch Handwerker die Barzahlung verlangen, besonders bei Privatkunden. Und selbstverständlich wird auch bei Barzahlung eine Rechnung, mit Umsatzsteuerangabe, ausgestellt und gleich quittiert. Auch eine bar bezahlte Rechnung kannst du mit entsprechenden Beleg bei der Steuer absetzen.

FordPrefect  03.06.2009, 16:22

Das stimmt so nicht. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Bezahlung zwingend "unbar" erfolgen muss, will man sie in der Steuererklärung geltend machen.

denecke  03.06.2009, 19:32
@FordPrefect

Richtig. Es ist zwingend eine unbare Zahlung erforderlich.