Handelt es sich um eine Sonderbestellung?

3 Antworten

du hast im Geschäft einen Belag bestellt, du hast ein Maß angegeben und genau da liegt das Problem. Sonderbestellung auf Maß und damit hast kein Widerrufsrecht.

Selbiges kann dir im Online-Kauf passieren

LaKriNi 
Fragesteller
 26.05.2018, 16:10

Hey, aber es wird ja nicht extra für mich produziert - es ist handelsübliche Ware, die ich bei Toom oder Hammer auch bekommen kann. Ein ganz normaler Bodenbelag, der nicht extra für mich hergestellt wird.

imager761  26.05.2018, 20:04
@LaKriNi

Du verwechselst Sonderbestellung mit Sonderanfertigung: Wenn der Teppich in der von dir gewünschten Farbstellung, Laufrichtung und Größe nicht am Lager vorrätig, sondern gesondert für dich bestellt wurde, bist du daran auch gebunden.

Wenn es kein Onlinekauf ist und kein Widerrufsrecht zugesagt wurde, muss der Vertrag erfüllt oder die geforderte Entschädigung bezahlt werden. Ob es sich dabei um eine Sonderbestellung oder -anfertigung handelt, spielt nur im Online-Handel eine Rolle.

LaKriNi 
Fragesteller
 24.05.2018, 17:34

Danke für die Antwort. Da muss sich der unkulante stationäre Einzelhandel aber nicht aufregen, dass sie irgendwann alle pleite gehen. Wenn man zwei Tage später anruft und so behandelt wird. Never again stationärer Handel!

imager761  26.05.2018, 20:29
@LaKriNi

Tatsächlich ist der Händler mehr als kulant, den zurückzunehmen und als Restposten und Ladenhüter kalkuliert noch den halben Kaufpreis zu geben.

Und auf "Käufer" wie du, die nach drei Tagen Kaufverträge brechen wollen, legen sie nicht den geringsten Wert :-O

LaKriNi 
Fragesteller
 27.05.2018, 17:51
@imager761

Wir sind da seit Jahren Kunden und hätten bei Kulanz da noch in 50 Jahren eingekauft. Was denkt der Laden denn, dass wir das nicht weiter tragen? Allein in unserem Freundeskreis plus Familie kauft da jetzt keiner mehr und das wird sich natürlich noch weiter rumsprechen.

Monti55  27.05.2018, 18:02
@LaKriNi

Wenn ein Händler ständig Ware kostenlos zurücknimmt, die er nur noch unter Wert verkaufen kann, ist er auch nicht besser dran.

imager761  27.05.2018, 19:47
@LaKriNi

Schöner als Monti55 hätte ich es nicht formulieren können. Als Ladeninhaber würde ich meine Kundschaft über Typen wie dich und deine Freunde aufklären, die sich erst ausgiebig beraten lassen, dann etwas bestellen um nach drei Tagen ätschibätsch zu rufen und dann noch die Frechheit besitzen, mit Drohung und Erpressung zu kommen.

1. Handelt es sich wirklich um eine Sonderbestellung, wenn man sich ganz normale Ware bestellt, welche nicht extra produziert wird und die man überall anders auch bekommen kann?

Ja. Du verwechselst das mit Sonderanfertigung: Offensichtlich war der Teppichboden in Farbstellung, Laufrichtung und Farbe nicht am Lager vorrätig, sondern wurde auf deinen Auftrag hin gesondert bestellt :-)

2. Hat der Kunde irgendeine Chance aus dem Vertrag raus zu kommen.

Nein. Gerade beim Händler vor Ort kann man Farbe, Qualität usw. an Mustern vorher prüfen, bevor man eine Bestellung beauftragt und hat daher kein Widerrufsrecht wie beim Versandhändler.

Daher muss der Händler einwandfreie Ware wie verkauft überhaupt nicht zurücknehmen und darf Abnahme und Kaufpreiszahlung durchsetzen.

Kaufverträge kann man nicht stornieren, dieser Mythos scheint unausrottbar.

Es ist mehr als entgegenkommend, wenn er den - hoffend, ihn als Restposten an einen Kunden mit gleichem Geschmack und Bodenfläche irgendwann doch noch verkaufen zu können - für 50% des Kaufpreises zurücknähme.

Die Ware wird zu 100% nicht gebraucht und kann auch nicht anderweitig eingesetzt werden.

Das ist nicht das Problem des Händlers, der genau das verkaufte, was der Kunde gerade mal 3 Tage zuvor unbedingt kaufen wollte und bestellte, oder?

Vlt. kauft es bei ebay & Co. jemand - idealerweise für 55% des Kaufpreises?

G imager761

LaKriNi 
Fragesteller
 27.05.2018, 17:45

Danke für Deine Antwort aber beim besten Willen, ich finde es eine Frechheit 50% als Kosten zu verlangen. Keine Rückführung an den Händler wird 50% des Kaufpreises ausmachen. Hätte er 5% gesagt, kein Ding. Aber 50% - was soll denn bei einem Rücktransport so viel kosten? Und wieso sollte man den Boden denn niemals verkaufen können? Verstehe ich nicht. Der Händler hat 3-4 Hersteller und ein paar Dekore da stehen, auch einige direkt auf Lager. Wäre er kulant, würde er sich den Dekor (der 62q ausmacht, als 28 Pakte) noch mit hinstellen. Live haben wir den Boden dort auch nie gesehen, sondern nur aus dem Katalog. Des Weiteren ist doch ein Händler nicht so dumm und stellt sich die Ware schon 2 Monate hin, oder etwa doch? Werde nämlich jetzt noch beim Hersteller anrufen und nachfragen, ob die Ware wirklich rausgegangen ist. Hätten wir den selben Boden bei Roller oder Hammer bestellt, hätte es niemals so ein Problem ergeben, da wird Kulanz groß geschrieben. Man kauft EXTRA bei einem alteingesessenen Laden, um denen Umsatz zu beschaffen (und das schon seit JAHREN!) und dann hat man einen Fehler 2 Tage später bemerkt und plötzlich ist nichts mehr möglich? Da muss doch der Einzelhandel sich nicht wundern bald weg vom Fenster zu sein. Unflexibel und unmöglich. Wir habe uns nochmal an die Verbraucherzentrale gewandt. Mir kann kein Mensch sagen, dass 28 Pakete Fußboden über 1000 Euro Versand kosten. NO WAY. Die Probieren es, damit man den Boden nimmt.

imager761  27.05.2018, 20:02
@LaKriNi
Keine Rückführung an den Händler wird 50% des Kaufpreises ausmachen.

Welche Rückführung? Er hat die Ware genauso verbindlich beim Hersteller oder Großhändler gekauft und kann die ebensoweinig zurückgeben wie du.

Deine Anspruchshaltung ist ebenso rechtsirrig wie unverschämt, dich würde ich als Einzelhändler auch abtropfen lassen und auf weitere Geschäftsbeziehung dankend verzichten.

Und wie in der Penny-Werbung hinterherschreien: "DANN GEH' DOCH ZU HAMMER!"