Hallo, uns hat das Jugendamt die Kinder meiner erst verstorbenen Schwester weggenommen, darf es das...?Gibt es sie wieder heraus?Kennt sich jemand damit aus.?

9 Antworten

Aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses hast du kein "Recht" am Kind. Verstirbt die allein sorgeberechtigte Mutter, dann wird ein Vormund bestellt bzw geprüft, ob der Vater das Sorgerecht übernehmen kann.

Ihr könnt euch als Dauerpflegefamilie für die Kinder bewerben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist normales Vorgehen.

Das Jugendamt bringt die Kinder vorübergehend unter (meist in Pflegefamilien) und prüft dann die Bereitschaft und Eignung der Verwandten, ob diese die Kinder aufnehmen können und ob die Kids dort gut aufgehoben sind.

Beantragt beim Jugendamt, dass ihr die Kinder aufnehmen wollt und könnt. (Platz, Finanzen, Betreuung). Beantragt außerdem die Pflegschaft für die Nichten.

Das Jugendamt wird den fall prüfen und wenn alles passt, dann kommen die Waisen zu euch. Gewöhne dir übrigens bitte den Gebrauch des Buchstaben J an... der Fragetext ist grausam zu lesen!

Es wird einen Grund geben, warum das Jugendamt die Kinder in Obhut genommen hat.

das wird schon seinen grund haben! in anbetracht überfüllter heime...archen...etc., ist das jugendamt eigentlich froh, wenn kinder bei verwandten unterkommen können! zumindest übergangsweise! die fürsorge bleibt aber erstmal beim jugendamt, bis alles geklärt ist!

Kinder werden nicht ohne Grund weggenommen. Wenn du absolut nicht weiter weißt, dann rede mit dem Jugendamt. Aber seh das so: Die Kinder haben jetzt vielleicht ein angenehmeres Leben.

Liebe Grüße