Hallo, kann man eine Kündigungsschutz Klage zurücknehmen, da mein Chef die Kündigung zurück nimmt, aber ich schon beim Rechtsanwalt Klage eingereicht habe?

4 Antworten

Eine Kündigung kann jederzeit zurückgenommen werden. Ich würde ich hier jedoch streng auf die Formalien achten und eine Klagerücknahme erst nach der Freigabe durch den Anwalt in Erwägung ziehen. Ein Prozeß vor dem Arbeitsgericht hat hier ganz eigene Spielregeln.

Letztendlich kommt es darauf an in welcher Form die Kündigung zurückgenommen wurde. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es hier verschiedene Wege. Entweder wird ein Vergleich über die Rücknahme der Kündigung getroffen, der Arbeitgeber kann den Klageanspruch auch anerkennen oder es liegt eben eine eindeutige Erklärung vor, dass aus der Kündigung vom (Datum) keine Rechte mehr hergeleitet werden. Es muss also auch klar sein, dass durch den Ausspruch der Kündigung sicher kein Rechtsverlust mehr eintritt Dies bitte genau mit deinem Anwalt absprechen

Nun, eine Kündigung kann er nicht wirklich zurücknehmen. Wie auch bei einem Angebo an den Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit diesem fortzusetzen.

Nimmt der Arbeitgeber die Kündigung zurück, liegt darin vielmehr lediglich ein Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Dieses Angebot kann der Arbeitnehmer annehmen oder auch ablehnen und den Arbeitgeber damit an der Kündigung festhalten. Annahme erfolgt durch sofortige Aufnahme der Arbeitstätigkeit. Eventuelle Lohnausfälle sollten nachgezahlt werden.

https://www.sudmann-arbeitsrecht.de/wichtige-stichworte-des-arbeitsrechts/kundigung-und-deren-rucknahme-durch-den-arbeitgeber/

Entscheidet sich der Arbeitnehmer für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, hat sich das Klageverfahren erledigt. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Arbeitsvergütung für die Zeit zwischen dem Ablauf der Kündigungsfrist bis zum Zeitpunkt der Rücknahme der Kündigung nachzuzahlen. Der Arbeitnehmer muß dann seine Arbeit unverzüglich wieder aufnehmen.

Woher ich das weiß:Recherche
operrator11 
Fragesteller
 15.08.2018, 14:17

Dankeschön!!

Kannst du tun. Würde ich aber nur tun, wenn du dir sicher bist. Wenn der Betrieb dir nur verspricht, die Kündigung zurück zu nehmen aber dir dann die lange Nase zeigt, ist die Frist von drei Wochen für die Klage vermutlich abgelaufen.

operrator11 
Fragesteller
 14.08.2018, 18:33

Danke, und weist du wie das mit den Kosten aussieht?

Ja sollte kein Problem sein. Musst halt deinem Anwalt Bescheid sagen das es geklärt ist.