Kann ich meinen Führerschein in belgien machen, obwohl ich in Deutschland wohne (belgische Staatsangehörigkeit)?

5 Antworten

Hallo Rime1877,

leider ist das so nicht möglich. Die Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist im § 28 der Fahrerlaubnisverordnung geregelt.

Bezüglich Deiner Frage gilt

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(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 – im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. Auf die Fahrerlaubnisse finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,

  • 2. die ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie als Studierende oder Schüler im Sinne des § 7 Absatz 2 die Fahrerlaubnis während eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben,

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In allen Ländern der EU (EU-Recht) wird der ordentliche Wohnsitz nur dann angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Die Voraussetzung entfällt, wenn sich der Bewerber zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem solchen Staat aufhält.

Schöne Grüße
TheGrow

Nur wenn du deinen Hauptwohnsitz für bereits mind. 185 Tage und dann natürlich weiterhin dort hast.

Rime1877 
Fragesteller
 13.08.2018, 11:52

Mein hauptwohnsitz ist jetzt in Deutschland. Geht das Also nicht?

Jack98765  13.08.2018, 11:52
@Rime1877

Richtig, das geht aktuell nicht. Du musst dich schon in Belgien anmelden, damit du dort den FS machen kannst.

Ja, wenn Du in Deutschland noch keinen gemacht hast und im Bundesverkehrsregister keine Eintragungen hast. Andernfalls kannst Du nur ausserhalb Deutschlands damit fahren.

Nein. Außer Du ziehst nach Belgien.