Hallo ich habe eine Frage ich bin 15 Jahre alt und mache eine Ausbildung zum Koch. Darf man in der Gastronomie zwei Wochenenden hintereinander arbeiten ?

5 Antworten

In der Gastronomie ist jeder Tag ein Werktag, wenn dein Betrieb offen hat. Du wirst trotzdem 2 Tage in der Woche frei bekommen und bei Feiertagen bekommst du diese wann anders wieder.

Darf man in der Gastronomie zwei Wochenenden hintereinander arbeiten ?

Ja, das darf man.

Allerdings geht das nur, wenn die "Fünf-Tage-Woche" eingehalten wird. Hier sagt § 15 Jugendarbeitsschutzgesetz:

"Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen"

Für Samstagsarbeit gilt nach § 16 JArbSchG dass diese zulässig ist u.a. (Abs. 2, 6.) im Gaststätten- und Schaustellergewerbe.

Hier gilt aber, dass mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei bleiben sollen.

Ich weiß nicht, ob Du mit Wochenendarbeit auch den Sonntag meinst.

Sollte das so sein, gilt für Sonntagsarbeit § 17 JArbSchG. Danach soll jeder zweite Sonntag, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen frei sein.

Wenn du dafür unter der Woche deine Ruhetage bekommst und dieser Betrieb dich eben hauptsächlich am Wochenende braucht, dann ist das durchaus zulässig.

Im Jugendschutz darfst du aber auch in der Gastronomie nicht zwischen 22 uhr und 6 Uhr arbeiten - da gibts auch Ausnahmen je nach Branche natürlich. Aber das ist so Pi mal Daumen für alle gültig.

Es gibt keine gesetzlichen Anspruch auf freie Wochenenden. Sowas weiß man auch vorher. Im Jugendarbeitschutzgesets mag das ggf. was anderes sein, aber da ist sicher auch sowas wie " dem Ausbildungsbetrieb dienlich" drinn.

Das kommt auf den Betrieb an. Wenn dort das Hauptgeschäft am Wochenende ist, wirst du auch arbeiten müssen. Sonst musst du deinen Beruf in einer Kantine erlernen die nur von Montag bis Freitag arbeitet.