Hallo, darf das Jobcenter Einsicht in meine ärztlichen Gutachten fordern?

6 Antworten

Zur Beurteilung Deiner Leistungsfähigkeit darf der Amtsarzt der Arbeitsagentur Einsicht in Deine medizinischen Unterlagen nehmen. Ggf. wird er Dich zur Untersuchung einbestellen und dann sein Gutachten für das Jobcenter abgeben.

Einsicht in Deine Gutachten darf das Jobcenter verlangen. Das Jobcenter stellt selbst einen Gutachter - in der Regel ist das der Amtsarzt - der überprüft, ob diese Gutachten nicht erkauft wurden.

Eine Krankschreibung Deines Hausarztes muss  das Jobcenter hingegen anerkennen. Im Amt sitzen nur Sachbearbeiter - die sich in die Arbeit der Ärzte nicht einmischen dürfen. Also dagegen legst Du ganz schnell Widerspruch ein.

Mariechen11  19.05.2016, 08:40

Aber nur der Amtsarzt und nicht ein Sachbearbeiter, ich finde das ungeheuerlich

beast  19.05.2016, 08:44
@Mariechen11

ja, aber das Jobcenter muss den Amtsarzt beauftragen. Dafür gibts dann schon vorab vom Jobcenter Papiere:  etlichmale eine  Entbindung  von der Schweigepflicht ( für  jeden Arzt eins) die  dann  an den Amtsarzt  weitergereicht werden.

Beim Job C gibt es nur eine Lösung, wenn die Probleme machen!

Zum Anwalt, event. mit Beratungsschein, wenn du wenig Einkommen hast.

Ich weiß das sie dich regelrecht zwingen eine Unterschrift zu leisten, um an deine Akten zu kommen. Der med. Dienst des JC darf zwar keine Infos herausgeben, wird aber doch gemacht, weiß ich von einer Bekannten.

Eine Krankschreibung kann nicht abgelehnt werden, die haben nur die Möglichkeit dich zum med. Dienst zu schicken.

Also lasse das nicht mit dir machen, alleine und ohne Anwalt ist das sehr nervenaufreibend, man fühlt sich machtlos.

Hattest du die Rente auf Dauer oder nur begrenzt?

Schnegge48 
Fragesteller
 19.05.2016, 08:46

Ich hatte die Rente auf Zeit, aber während den 6 Jahren, kamen weitere Erkrankungen dazu. Und ich wurde nur Psychologisch Begutachtet, nicht meinem Krankheitsbild entsprechend ! 

Mariechen11  19.05.2016, 08:51
@Schnegge48

Hast du Widerspruch eingelegt, wenn ja nochmal, mit einem gutem Fachanwalt und mit Hilfe deiner Ärzte VDK etc, würde ich nicht machen, verlangen auch ihr Geld und sind überfordert

Mariechen11  19.05.2016, 08:57
@Mariechen11

Ja und den Anwalt genau aussuchen, da gibt es soviele die erst das Mandat annehmen, sich aber nicht richtig kümmern. Bringt über den Beratungsschein ja nicht viel. Erst beim Klagen.

Wenn möglich den Anwalt selber bezahlen, dann sieht das schon ganz anders aus, das Geld bekommst du bei Erfolg dann wieder.

Ja, das Jobcenter darf das verlangen und wenn du dem nicht zustimmst, dürfen sie Leistungen kürzen. Als du den Antrag für ALG2 unterschrieben hast, hast du dem zugleich zugestimmt mit deiner Unterschrift.

Wahrscheinlich musst du zum Amtsarzt.

Soweit mir bekannt, musst du dem zustimmen. Es kann aber sein, dass von dieser Einsichtnahme Leistungen abhängen. Dann musst du indirekt doch zustimmen. So ist es jedenfalls bei ärztlichen Gutachten in Betrieben.