Hängeschränke abgestürzt,Wer ist schuld?

11 Antworten

Lass sie drohen, schicke die Forderungen an seine Haftpflichtversicherung, die wird die Übernahme begründet ablehnen.

Dein Freund hat eine Gefälligkeit getan, für die haftet man nur dann, wenn man den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Hier hat er ihn aber gar nicht verursacht.

Wenn dann weitere Forderungen kommen - immer hübsch an die PHV schicken. Die wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.

Apolon  21.07.2016, 15:28

hier geht aber einiges daneben:

schicke die Forderungen an seine Haftpflichtversicherung, die wird die Übernahme begründet ablehnen.

Wenn Gefälligkeitsschäden nicht mitversichert sind, wird die PHV die Schäden ablehnen - völlig richtig.

Bedeutet aber nicht, dass es sich hier überhaupt um einen Gefälligkeitsschaden handelt.

Möglich wäre ja auch, dass er für den Küchenaufbau bezahlt wurde.

Dein Freund hat eine Gefälligkeit getan, für die haftet man nur dann, wenn man den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Hier hat er ihn aber gar nicht verursacht.

Dies kann man aus der Schilderung so nicht erkennen.

Ich vermute, dass er die falschen Schrauben und Dübel für den Schrankaufbau verwendet hat.

Gerade bei alten Gemäuer sollte man sich fachmännisch beraten lassen oder den Küchenaufbau von jemandem vornehmen lassen, der sich damit auch auskennt.

Wenn dann weitere Forderungen kommen - immer hübsch an die PHV schicken. Die wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.

Zuerst müsste man allerdings mal wissen, ob hier die PHV überhaupt zuständig ist.

Denn mir fehlt immer noch ein Hinweis, in welcher Eigenschaft der Freund den Küchenaufbau durchgeführt hat.

Wenn dein Freund das aus "Gefälligkeit" oder auch gegen ein "Trinkgeld" gemacht hat, ist er dafür nicht haftbar zu machen. Schon gar nicht 3/4 Jahr später.

Die Leute können drohen, soviel sie wollen. Sie müssten deinem Freund eine Schuld nachweisen.

ODER MACHT ER DAS GEWERBLICH ???

Im letzteren Fall bräuchte er eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Aber auch diese würde nach einem 3/4 Jahr nicht mehr eintreten.

Dein Freund sollte den Schaden seiner privaten Haftpflichtversicherung melden. Diese prüft die Ansprüche. Berechtige Ansprüche erstattet sie und unberechtigte lehnt sie für ihn ab.
Bri dem Anbringen der Schränke handelt es sich aber ohnehin um eine sogenannte Gefälligkeitshandlung, wo in der Regel ein stillschweigender Haftungsausschluss besteht. Manchmal ist dieses aber trotzdem versichert.
Also einfach mal beim Versicherungberater nachfragen.

Bei Schäden aus Gefälligkeitshandlungen, die ich hier sehe, besteht grundsätzlich ein stillschweigender Haftungsausschluss.

In Bezug auf Nachbarschaftshilfe ist bei Schäden auf Grund von normaler Fahrlässigkeit eine Haftung durch den Helfer ausgeschlossen - dazu gibt es zwar kein spezielles Gesetz aber diverse Urteile.

Das Problem ist jetzt festzustellen ob es normale oder grobe Fahrlässigkeit war. Bei der Beantwortung dieser Frage könnte es von Belang sein, ob dein Freund in Bezug auf den Einbau von Küchen ein Fachmann ist oder nicht. 

Wenn er nur ein "einfacher Heimwerker" ist, dann würde ich die grobe Fahrlässigkeit verneinen - ist er jedoch ein Handwerker der sich auch beruflich mit dem Einbau von Küchen beschäftigt, dann könnte man ihm entsprechendes Fachwissen und grobe Fahrlässigkeit unterstellen.