Kosten übernahme durch Wasserschaden von Mieter über uns?

Wasserschaden - (Versicherung, Mietrecht, Anwalt) Wasserschaden - (Versicherung, Mietrecht, Anwalt) Wasserschaden - (Versicherung, Mietrecht, Anwalt) Wasserschaden - (Versicherung, Mietrecht, Anwalt)

5 Antworten

Das verstehe ich nicht. Für solche Fälle leistet sich doch jede Familie eine Hausratversicherung und die baut doch alles ab und entsorgt und repariert bzw. bezahlt die Rechnungen für den Neukauf. Die Notunterkunft gibt es über die VGV des Vermieters und die eigene HR, ohne Verpflegung natürlich.

pitpittel89 
Fragesteller
 16.01.2016, 22:27

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nein laut unserer Versicherung haben wir nur einen Anspruch auf 60 euro Pro nacht für eine 3 Köpfige Familie. Es geht ja an sich nur darum das wir für die Zeit eine gleichwertige Wohnung benötigen bzw. ich ungern mein Leben durch unverschulden einschränke.

schleudermaxe  16.01.2016, 22:31
@pitpittel89

Das wird nichts, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns. Und 60 EUR, da war es denn wohl eine Sparvariante, die abgeschlossen wurde, denn heute sind üblich 100 EUR/Tag. Frage nach bei der VGV, denn die bezahlen doch die Bewohner auch mit der BK-Abrechnung, oder?

Zudem steht doch die Miete zur Verfügung, komplett!

Die Schadenbeseitigung und Wiederherstellung werden sinnvoler Weise zunächst von der Gebäudeversicherung (für Gebäudeteile) sowie über Eure Hausratversicherung (für Schäden am Hausrat, Hotelkosten) übernommen. Die Versicherer können später versuchen, einen möglichen Verantwortlichen in Regress zu nehmen...

Wenn im Hausrat-Vertrag nur 60 €/Nacht als Hotelkosten vereinbart wurden, ist da nicht mehr zu fordern. Allerdings kannst Du ja für die Zeit, in der die Wohnung unbewohnbar ist, auch die Miete mindern (ggfs. auf 0), so dass der für ein Ausweichquartier zur Verfügung stehende Betrag entsprechend größer als 60,00 € ist.

Wir haben den Schaden nicht verursacht und sind nun schon seit Montag bei Oma & Opa wer übernimmt diese kosten?

Ansprechpartner ist Euer Vermieter.

§535 BGB

Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

Was für Rechte habe ich bzw. möglichkeiten?

Angemessene Mietminderung bei Unbewohnbarkeit 100 % und Schadenersatz.

Da sollte man einen Fachmann einschalten der sich um die Durchsetzung der Rechte kümmert.

Bestimmte Dinge werden durch Deine Versicherung abgedeckt, andere Dinge durch den Vermieters, der sich dann die Kosten vom Verursacher wiederholen muss.

Durch einen Fehler durch eine Umzugsfirma über uns haben wir einen enormen Wasserschaden in Küche sowie Flur.

Sorry - aber was hat die Umzugsfirma mit eurem Wasserschaden zu tun? Diese ist nur für den Hausrat den sie von einem Ort zum anderen Ort transportiert verantwortlich. Mit Strom, Wasser oder Heizungs-Anschlüssen haben diese normalerweise nichts zu tun. Was steht dazu in dem abgeschlossenen Vertrag mit der Umzugsfirma.

Die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung sollte den Schaden prüfen. Sie wird dann den Schadensverursacher in Regress nehmen.

Ausziehen ins Hotel - dem VERMIETER die Rechnung schicken (vorher absprechen).

Der Vermieter ist der Geschädigte und muss diese Kosten seinerseits beim Verursacher bzw. dessen Versicherung einfordern.

pitpittel89 
Fragesteller
 16.01.2016, 22:23

Auch wenn man die Miete einbehält? Den da bin ich mir nicht sicher

schleudermaxe  17.01.2016, 09:49

Oh, ein Kenner? Das verstehe ich nicht. Wir Vermieter leisten uns doch genau aus solchen Gründen eine VGV und die Bewohner bezahlen diese auch noch, wenn es entsprechende mietvertragliche Vereinbarungen gibt. Warum sollte also ein Mieter die von ihm mitbezahlte VGV nicht in Anspruch nehmen dürfen/sollen? Unsere bezahlt z.B. bei Unbewohnbarkeit bis zu zwei Jahre lang rd. 100 EUR/Person und Tag für Pension oder Jugendherberge oder Ferienwohnung!