Habe nach Arbeitsunfall eine Berufsunfähigkeit erlitten. Muß die BG für diese Berufsunfähigkeit aufk

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Morgen, ich hatte vor 22 jahren auch einen Arbeitsunfall. Bei mir wollten sie auch die gleiche schoh abziehn, ich bin der BG jedes mal zu vor gekommen. In dem ich einen Schlimmerungsantrag stellte, denn sie hatten durch die hinter Tür versucht die MdE von 40% auf 20% zu drücken. Denn egal welche Ärzte sie haben die Order wenn es möglich ist , ohne hemmungen zu drücken. Das kann ganz schöne nach teile den geschädigten bringen. Ich hatte das Glück das ein Arzt sich mit seine Wertesten darauf setzte, und mir sagte es darf nicht an gehn das die Geschädigten für den Arbeitsunfall noch bestraft werden.

Mein rat und tipp immer über schmerzen klagen , und nur versuchen da mit zu machen was die Ärzte wollen. Beispiel du solst dich Bücken dann geht es nurbis zu einem Punkt ud nicht weiter. Denn wenn du das machen tust was die möchten verliehrste deine Prozente , und gehst unter umständen total leer aus. Du must nach jeder Ablehnung immer wieder einen neuen Schlimmerungs Antragstellen irgeng wann Werden sie dir auf lebenszeit fest geschrieben. Und sollteste in Hartz 4 rein fallen wird dir die Verletztenrente voll an gerechnet.

Hallo Traumatanz,

deine 50% Schwerbehinderung sagt noch gar nichts über eine Rentenzahlung von der BG aus! Du kannst nicht bei einer Schwerbehinderung von 50% dies gleichsetzen mit 50% Erwerbsminderung!! Bei der BG gilt folgendes:

Wenn ein Versicherter durch einen Unfall verletzt, oder durch eine Berufskrankheit länger als sechs Monate, mindestens zu 20% Erwerbsunfähig ist, wird eine Rente bezahlt. Diese wird errechnet aus dem Jahreseinkommen, das in den 12 Monaten vor dem eintreten des Versicherungsfalls erzielt wurde und aus dem Grad der Erwerbsunfähigkeit. Diese Rente wird zunächst für drei Jahre festgelegt, danach wird sie nach dem bestehenden Grad der Erwerbsminderung, mindestens aber 20%, neu auf unbestimmte Zeit festgelegt.

Die BG wird dich nach Abschluss der Heilmaßnahmen begutachten und die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) dokumentieren. Diese wird normalerweise in 10er Schritten in % ausgedrückt.

Mit den allgemeinen Kriterien der privaten BU-Versicherung hat das wenig zu tun. Dafür zahlt die BG unabhängig von anderen Ansprüchen eine Rente.

Maßgeblich ist das Einkommen in den 12 Monaten vor dem Unfall.

Beispiel: Jahreseinkommen 30.000 Davon wäre eine Vollrente 2/3 also 20.000. bei einer MdE von 40 % bekämst du also 8.000 € Rente also 667,00 im Monat.

Diese würde aber unabhängig davon gezahlt, ob du noch arbeitest oder nicht. Auch auf die normaler EM-Rente würde NICHT verrechnet.

Der normale Vorgang....

Durch die BG wird nach Abschluß der Heilbehandlung geprüft ob eine unfallbedingte MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) vorliegt. Diese wird von einem Gutachter bewertet (Wähle als Gutachter nie deinen behandelnden Arzt, diese wird seine "Arbeit" immer besser einschätzen).

Sollte eine MDE von 20% oder mehr vorliegen wird eine Rente hierauf bezahlt.

Die Höhe der Rente berechnet sich nach deinem Einkommen im Jahr vor dem Unfall und der Höhe der MDE.

Gute Besserung

Bei genauen Fragen frage mich als Freund an......