Habe ich ein Anspruch auf die Ware (Ebay-Kleinanzeige), wenn der Verkäufer die Ware verloren hat und mir das Geld aber anschließend zurück überwiesen hat?

9 Antworten

Die Beantwortung der Frage hängt ein wenig davon ab, was genau in der Artikelbeschreibung stand.

Habt ihr euch auf den Verkauf von genau der angebotenen Sache (und nicht bloß eine Sache aus der Serie X) geeinigt, dann kannst du vom Verkäufer nicht verlangen, dass er die bzw. eine vergleichbare Sache noch einmal schickt. Seine Leistungspflicht ist dann nämlich gem. § 275 Abs. 1 BGB untergegangen.

Ehrlich gesagt solltest du dich daher mit dem Kaufpreis zufrieden geben. Unter Umständen hätte er diesen nämlich gar nicht zurücküberweisen müssen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer sehe ich hier auch keine Anhaltspunkte.

Wenn überhaupt, kannst Du Schadensersatz geltend machen, also die Mehrkosten, die Dir für den Kauf an anderer Stelle entstehen. Dazu wäre es schon gut, wenn Du dem Verkäufer ein grob fahrlässiges Verhalten nachweisen könntest. Eine verlorene Sendungsnummer ist bestenfalls fahrlässig.

Übrigens: Bei Privatkauf ist der Erfüllungsort des Kaufvertrags der Wohnort des Verkäufers. Somit liegt das Versandrisiko beim Käufer.

Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist und nicht gewerblich handelt, endet seine Haftung bzw. seine vertraglichen Pflichten bei Übergabe an den Frachtführer.

Er ist nicht einmal verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten. Wenn er das trotzdem tut, stinkt das faul.

Ein gewerblicher Verkäufer haftet bis zur Übergabe an den Käufer. Erst dann hat er seine vertragliche Pflicht erfüllt, d.h. bei Abhandenkommen auf dem Transportweg muß der Vk. für Ersatz sorgen.

Normalerweise hast Du einen Kaufvertrag abgeschlossen, den er einzuhalten hat. Die ebay-Kleinanzeigen sind aber ein Abholmarkt gegen Barzahlung. Wenn Du Dich an die Warnhinweise nicht gehalten hast und trotzdem Geld überwiesen hast, dann sei froh, wenn Du das Geld wieder zurück bekommst. Leider ist das so. Dort treiben sich zu viele zwielichtige Gestalten herum.

du hättest nicht mal das recht auf Rückerstattung.

se froh das er das macht.

wenn er nachweisbar das paket verschickt hat und es nur scheinbar nicht bei dir ankam, hättest du pech gehabt.