Habe eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, brauche aber ein Attest, da ich auf einer Reise nicht teilgenommen habe - Ist das noch möglich?

4 Antworten

Wie @Rheinflip. Geh zum Arzt der die AU Bescheinigung ausgestellt hat, der weiß was Du hattest und kann Dir ein Attest ausstellen.

Nein - ein Arzt darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht für vergangene Zeit ausstellen.

SlightlyAnnoyed  01.10.2018, 06:59

Hier soll ja auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Der Arzt soll der Versicherung gegenüber lediglich bestätigen, das man zum Reisezeitpunkt reiseunfähig war. Das machen Ärzte auch nachträglich (Vorsussetzung : man war, als man krank war, beim Arzt).

Bei der Versicherung kann man ein Schadensformular anfordern, dass muss der Arzt ausfüllen (manche nehmen eine Gebühr dafür) und das schickt man dann an die Versicherung.

Apolon  01.10.2018, 10:02
@SlightlyAnnoyed

Und wie soll der Arzt dies im nachhinein feststellen, ob der TE reisefähig war oder nicht. Außerdem kennen wir doch auch nicht die Bedingungen seiner Reiserücktrittsversicherung.

Eine leichte Erkältung oder eine verstauchte Hand, wegen der man sich krank schreiben lassen könnte, besagt noch lange nicht, dass man nicht reisefähig ist.

Rheinflip  01.10.2018, 19:32
@Apolon

Der Arzt hat untersucht. Der kann das sagen.

Apolon  02.10.2018, 01:08
@Rheinflip

Der Arzt kann lediglich seine Beschwerden/Krankheiten zum Zeitpunkt der Untersuchung bestätigen.

Ob dies reicht um Leistungen aus seiner Reiserücktrittsversicherung zu erhalten, bezweifele ich.

Da du beim Doc warst, könnte er das ausstellen.

Zum einen wird eine normale AU nicht reichen. Arbeitsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie Reiseunfähigkeit.

Zum anderen glaube ich kaum, dass ein Arzt eine Woche rückwirkend eine Reiseunfähigkeit bescheinigt. Außerdem muss man einer Reiserücktrittversicherung die Reiseunfähigkeit in der Regel unverzüglich melden.

Familiengerd  30.09.2018, 18:42
dass ein Arzt eine Woche rückwirkend eine Reiseunfähigkeit bescheinigt

Das hat hier mit "rückwirkend" eigentlich nichts zu tun.

Denn aufgrund der seinerzeit ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiß der Arzt schließlich, um welche Erkrankung es sich gehandelt und ob eine Reiseunfähigkeit bestanden hat.

Er ist ja jetzt nicht in der Situation, rückwirkend eine Diagnose stellen zu müssen!