3 Tage krank ohne AU

10 Antworten

Du hast Deine Krankschreibung auf eigene Faust verlängert. Das ändert dann den Sachverhalt mit den drei attestfreien Tagen.

Man kann nicht einfach länger daheim bleiben, als es auf dem Attest vermerkt ist.

lieschenm 
Fragesteller
 17.07.2014, 08:41

Und nun? Kann nun eine Abmahnung drohen?

KnusperPudding  17.07.2014, 08:42
@lieschenm

ja. Unter umständen ist jedoch der Arbeitgeber kulant, sofern du eine AU für die anderen Fehltage nachlieferst.

lieschenm 
Fragesteller
 17.07.2014, 08:56

Wo ist diese Regelung bzgl der Änderung des Sachverhalts bei Abgabe einer AU für den ersten Tag denn gesetzlich festgeschrieben? In meinem Vertrag steht nämlich nichts davon!

turalo  17.07.2014, 08:58
@lieschenm

Da steht, daß Du drei Tage fehlen darfst, und dann wird ein Attest fällig.

Du hast das Attest aber am ersten Tag FÜR diesen einen Tag abgeliefert. Womit dann diese dreitätige "Freiregelung" aufgehoben wurde.

Noch einmal: Auf eigene Faust kann man ein ärztliches Attest nicht verlängern. Egal, wieviele Tage ein Vertrag Dir erlaubt, "krank" zu sein.

Montague  17.07.2014, 09:07
@turalo

mist unter dem falschen geschrieben... sry

Deine Chefin hat recht. Nimm für die 2 Tage Urlaub, wenn das geht.

turalo  17.07.2014, 08:54

Sternchenantwort! DH

"Ich war drei Tage krank und hatte für den ersten Tag eine AU."

Wenn Du für den ersten Tag eine Au hattest, dann lag Deiner Chefin doch eine vor, oder sehe ich dies falsch?

..."dann sind es doch 3 geworden" 3-1 mit AU =2

"Nun sagt meine Chefin mir gerade, dass man nur drei Tage ohne AU fehlen darf, wenn gar keine AU ausgestellt wurde.

Eine AU, dies schreibst Du selber, ist jedoch ausgestellt worden, nämlich für einen (den ersten)Tag.

Demzufolge warst Du nach meiner Rechnung nur zwei Tage ohne AU krank und hast gefehlt.

Wenn in Deinem Vertrag und der ist maßgeblich, bis zu drei Tagen steht, dann sind es auch bis zu drei Tage. Warum bist Du dann verwirrt?

Geh zu Deinem Arzt, sprich mit ihm und lass Dich, dies kann dieser bis zu drei Tagen, rückwirkend krankschreiben. Reiche dann Deiner Chefin die Krankmeldung nach. Du solltest aber umgehend zum Arzt gehen und das Ganze kaum auf die lange Bank schieben.

Liebe Grüße

lieschenm 
Fragesteller
 17.07.2014, 09:50

Das ist ja das Ding, ich dachte dass das mit den drei Tagen geht, tut es aber nicht. Und zum Arzt kann ich schlecht gehen, wenn ich auf der Arbeit bin. Nachträglich nimmt sie auch denke ich kein Attest mehr an.

ngdplogistik  18.07.2014, 03:52
@lieschenm

Du hättest am Nachmittag, nach Arbeitsantritt zum Arzt gehen können und eine Folgebescheinigung ( diese ist dann erforderlich, wenn ein und dieselbe Krankheit Ursache der AU sind) vorlegen.

Mit der Abgabe am gleichen - oder Folgetag hättest Du Deine vertragliche zugrunde gelegte Pflicht gesetzlich erfüllt. Die Chefin hätte dies auch keinesfalls verweigern dürfen, da Dir kaum zugemutet werden kann bei, z.B. bei Bettlägrigkeit, zum Arzt zu gehen - und Hausbesuche keine Verpflichtung darstellen. Generell gilt nach derzeitigem deutschen Recht:

Per Gesetz ist die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am 4. Tag erforderlich, es sei denn, dass vertragliche Vereinbarungen anderslautend sind.

Deine Verpflichtung in der Folge der Krankheit wäre gewesen, Deine Chefin, zumindest telefonisch, darüber zu informieren und das Nachreichen der AU anzukündigen

Deine Chefin hat natürlich insoweit recht, dass wenn überhaupt keine AU vorgelegen hätte, maximal drei Tage, ohne diese, Du hättest fehlen können.

Nun hat aber eine vorgelegen, nämlich für einen Tag. Aber wie bereits beschrieben, darf sie die nachgereichte Folgebescheinigung keinesfalls verweigern, da kaum davon ausgegangen werden muss, dass Du in der Krankheit auch hättest zum Arzt gehen können.

Fazit: Die vertragliche Verpflichtung ist so lautend, dass drei Tage, ohne AU -Bescheinigung, für das Fehlen aus Krankheitsgründen, Grundlage sind. Ist am ersten Tag eine AU - Bescheinigung erfolgt, diese auf einen Tag lautend, ist spätestens einen Tag nach dem Wegfall der Krankheit , die Folgebescheinigung vorzulegen und der Arbeitgeber bei Fortdauer der Krankheit, zumindest nach Beendigung der AU, per Bescheinigung, telefonisch zu informieren und das Vorlegen der Folgebescheinigung spätestens einen Tag nach der Arbeitsaufnahme anzukündigen und zu realisieren. Einen Tag danach deshalb, weil kaum erwartet werden kann, dass der Arbeitnehmer am Morgen der eigentlichen Arbeitsaufnahme wegen des Arztbesuches dem Betrieb in keiner Weise zur Verfügung steht. Die vorherige telefonische Unterrichtung hierfür ist ausreichend. Bei einer Kündigung liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer, weshalb ein schriftliches Unterrichten per Einschreiben und Rückantwortschein zweckmäßig ist. Dieses kann auch eine Drittperson veranlassen, wenn Bettlägrigkeit vorliegt. Ist dies alles so geschehen, wäre eine z.B. Abmahnung nichtig. Im Gegenteil allerdings berechtigt.

Liebe Grüße

Deine Chefin hat völlig Recht. Wärst Du nicht zum Arzt gegangen, hättest Du natürlich die 3 Tage daheim bleiben können. Hättest Dich nur melden müssen, dass Du krank bist. Sobald Du eine AU hast, darfst Du nur so lange daheim bleiben, wie es darauf vvermerkt ist.

Fielkeinnameein  17.07.2014, 08:58

Wärst Du nicht zum Arzt gegangen, hättest Du natürlich die 3 Tage daheim bleiben können.

Das stimmt so nicht ... man darf nicht mehr einfach so 3 Tage daheim bleiben wenn man krank ist. Ein Gerichtsurteil aus 2012 hat bestätigt das ein AN schon am ersten Tag eine Krankschreibung verlangen darf. Dies kommt dann natürlich auf den Chef an.

mamaundkind  17.07.2014, 09:07
@Fielkeinnameein

Nun, mit "zum Arzt gegangen" meinte ich natürlich, dass er eine Krankmeldung über ein paar Tage ausstellt. Hatte ich nicht erwähnt.

Montague  17.07.2014, 09:09
@Fielkeinnameein

Das stimmt so wohl, denn in diesem Fall ist es ja so, dass es wohl im Vertrag stuende, dass man bis zu drei Tage ohne Attest fehlen duerfte.

ralosaviv  17.07.2014, 09:27
@Montague
> man darf nicht mehr einfach so 3 Tage daheim bleiben wenn man krank ist

Das durfte man auch vor dem Gerichtsurteil nicht, wenn man das Gesetz verstanden hat.

Wenn der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt, gilt § 5 EntgFG und eine AUB hat grds. spätestens ab dem 4. Krankheitstag vorzuliegen. Das ist aber hier überhaupt nicht die Frage. Die AUB wurde ja bereits am 1. Krankheitstag ausgestellt. Hier geht es um die Folgebescheinigung, die in § 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG zur Sprache kommt und eindeutig vorzulegen gewesen wäre.

PeterSchu  17.07.2014, 16:49
@Fielkeinnameein

"Ein Gerichtsurteil aus 2012 hat bestätigt das ein AN schon am ersten Tag eine Krankschreibung verlangen darf."

Aber genau das tut der Arbeitgeber ja hier nicht, weil er ausdrücklich erlaubt, dass man bis zu drei Tagen kein Attest braucht,

lieschenm 
Fragesteller
 17.07.2014, 09:22

Steht so drin!

Hey,

ich dachte ein Tag zu Hause würde reichen, dann sind es doch drei geworden.

dann muss man eben nochmal zum Arzt gehen. Oder nen Notarzt rufen wenn das nicht möglich ist.

Nun sagte meine Chefin mir gerade, dass man nur drei Tage ohne AU fehlen darf, wenn gar keine AU ausgestellt wurde.

Möglich das es dort so gehandhabt wird aber das ist nicht mehr aktuell. AN dürfen seit 2012 schon am ersten Tag eine AU verlangen.

weil in meinem Vertrag steht, dass ich bis zu drei Tagen ohne AU fehlen darf.

Dann solltest du mal mit deiner Chefin sprechen. Zur Not nimm halt Urlaub.

ralosaviv  17.07.2014, 09:16
AN dürfen seit 2012 schon am ersten Tag eine AU verlangen.

Das ist falsch. Es steht schon seit 1994 in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, dass der ArbG berechtigt ist, eine AUB früher zu verlangen. Das Gericht hat dies lediglich bestätigt. Darüber hinaus sagt das Gericht nicht, dass die AUB bereits am ersten Krankheitstag verlangt werden darf, sondern ab dem ersten Krankheitstag, was ein gravierender Unterschied ist.

Fielkeinnameein  17.07.2014, 13:47
@ralosaviv

Es macht keine Unterschied ob der AN die Krankschreibung am ersten oder ab dem ersten Arbeitstag sehen möchte.

Zudem habe ich auch nicht gesagt das jetzt alle das so machen müssen sondern nur das es verlangt werden kann.

ralosaviv  17.07.2014, 15:31
@Fielkeinnameein
Es macht keine Unterschied ob der AN die Krankschreibung am ersten oder ab dem ersten Arbeitstag sehen möchte.

Ach nein? AM ersten Tag kann der ARbG die Bescheinigung garnicht verlangen, weil er die normalen Postlaufzeiten einer Zusendung in Kauf nehmen muss. AB DEM ERSTEN Tage heißt lediglich, dass der ArbN am ersten Krankheitstag zum Arzt marschieren muss! Da sehe ich - und jeder andere Arbeitsrechtler - sehr wohl einen gewaltigen Unterschied.

Zudem ist es überflüssig auf ein Gerichtsurteil hinzuweisen, wenn mann

a) dessen Sinn und Inhalt ganz offensichtlich überhaupt nicht verstanden hat und

b) diese Rechtsprechung mit der Frage rein garnichts zu tun hat.

ralosaviv  18.07.2014, 17:33
@Fielkeinnameein

Naja, ich verlasse mich da lieber auf den Wortlaut des Urteils, als auf einen Zeitungsartikel. Im Urteil steht nämlich dass nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) der Arbeitgeber berechtigt ist, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen. D. h. nicht, dass die AU am ersten Tag bereits beim ArbG vorliegen muss, was mit normalem Menschenverstand auch klar sein dürfte, dass das in der Praxis gar nicht machbar ist.

ngdplogistik  18.07.2014, 04:34

Der Notarzt kann höchstens seine Anwesenheit, jedoch keine Folgekrankheit bestätigen, es sei denn, dass dieser auch gleichzeitig der Hausarzt wäre. Anders müsste dieser auf den Hausarzt verweisen.

Urlaub ist nur mit der Genehmigung des Arbeitgebers möglich. Wenn dieser sich weigert den eingereichten Urlaub anzuerkennen, wäre das Problem das Selbige wie vorher. Nur wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen, kann das bestehende Problem durch das Einreichen des Urlaubs für einen im Nachhineinfall, gelöst werden.

Mit der Chefin sprechen, w i e das Problem gelöst werden kann, wäre das Optimum im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Art der Lösung kann ich unumwunden anerkennen. Ein Hoch auf jedes gute Betriebsklima!!!

Liebe Grüße