Gutachter Termin absagen?
Hatte am Wocheende einen Unfall habe meine und seine Versicherung den Schadrn gemeldet.
Die Versicherung sagte zu mir das von denen eine Gutachter kommen muss um den Schaden einzuschätzen hatte den Termn für nächste Woche vereinbart
Ich möchte doch den Termin absagen jetzt sagt mir der Sachbearbeiter das der Termin nicht abgesagt werden kann weil der Auftrag raus ging? Der Termin ist erst in 10 Tagen
Ich hatte den Termin am Samstag verrinbart bzw zugestimmt und heute Montag abgesagt
Geht das.überhaupt das ich den Term7n nicht absagen darf und dafür dann zahlen muss ?
3 Antworten
Zahlen musste da schon mal gar nix, den Gutachter hat die Versicherung bestellt und wer bestellt zahlt.
Wenn du den Unfall nicht verschuldet hast und die gegnerische Versicherung den Gutachter schickt lass sie machen.
Trotzdem ist er zur Mitwirkung der Schadensaufklärung VERPFLICHTET. Und wenn er bewusst einen vereinbarten Gutachtertermin platzen lässt, wird er dessen Aufwand bezahlen müssen. Da hat die Versicherung schnell mit gespielt, sie kürzt einfach entsprechend die Leistung.
Die Schadensminderungspflicht gilt selbstverständlich trotzdem.
Ich habe nichts gegenteiliges behauptet mein lieber Hans. Deshalb habe ich bewusst die Antwort von Minijobopa ( <- lustiger Name übrigens Minijobopa ) kommentiert und meinen Satz mit des Weiteren begonnen. Das heißt in meinem Universum, dass ich dem Antwortgeber zustimme und seiner Antwort etwas hinzufüge. Ich weiß wirklich nicht, was das in deinem Universum bedeutet, glaube aber mittlerweile, dass du eine sehr schwierige Kindheit oder ein sehr schwieriges Leben gehabt haben musst, so wie du immer Antwortest. #MitleidFürDenHans #EinHerzFürDenHans #IchBremseFürDenHans
Leider schreibst du nicht ganz klar wie die Schuldfrage aussieht.
Wenn du an dem Unfall zu 100 % unschudig bist, es sich also um einen Haftpflichtschaden handelt, dann hast du das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung des Schadengutachtens zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat dann kein grundsätzliches Besichtigungsrecht. Den Termin kannst und solltest du dann absagen.
Bei einem von dir verschuldeten Kaskoschaden hat deine Versicherung bei allen mir bekannten Verträgen das Recht zu bestimmen welcher Kfz-Sachverständige dein Auto besichtigt.
Bei einem Haftpflcihtschaden solltest du dir dringend Gedanken machen, ob du die weitere Abwicklung nicht besser einem Fachanwalt für Verkehrsrecht übergibst.
Wenn die Versicherung einen eigenen beauftragten schicken will, kannst du das nicht einfach verweigern. Du wirst dem Gutachter also schon den Standort des Fahrzeugs mitteilen müssen. Sonst wird dein Fall vorerst nicht weiter bearbeitet. Dadurch verursachter weiterer Nutzungsausfall wird natürlich NICHT erstattet.
Du willst ja was von DENEN. Da bist du zur Mitwirkung verpflichtet.
Bei einem Haftpflichtschaden hat die gegnerische Versicherung kein grundsätzliches Besichtigungsrecht! Daher kann der Geschädigte dann schon die Besichtigung verweigern.
Des Weiteren hast du das Recht dir einen eigenen Gutachter zu nehmen. Sogar ein anwaltliches Erstgespräch steht dir zu. Lass dir von der Gesellschaft nichts einreden.