Grundstücksteilung durch Schenkung

2 Antworten

Sehr kompliziert, aber was ist mit der Schenkungssteuer? Warum sollte die nicht erhoben werden, ist doch ein vorzeitiges Erbe. Der Verzicht des Mannes und die Übertragung auf Deine Frau ist durchaus möglich, sogar in einem Vertrag. Die entspr. Eintragungen im Grundbuch nicht vergessen, damit es später keine Überraschungen gibt. Da die Ämter angeblich total überlastet sind, dauert so etwas sehr lange und kann leicht in Vergessenheit geraten. Es kostet auch Gebühren.

Selbstverständlich fällt Schenkungssteuer beim Erwerb an, sofern der Übetraungswert 500.000 EUR übersteigt oder innerhalb von 10 Jahren mit ihrem Erbe noch übersteigen wird.

Was sonst noch alles für Gebühren, Kosten und Lasten auf deine Frau zukommt: Notar und Grudbuchkosten, Grundbesitzsteuer, ...