Grundausbildung der Bundeswehr nach erster Woche abbrechen (Offizierslaufbahn ohne Widerruf)?

3 Antworten

... in den ersten 6 Monaten (Eignungsübung oder so) darf jeder Vertragspartner das Dienstverhältnis beenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der hat gar nix leichtfertig unterschrieben und wusste genau worauf er sich einlässt... was will er tun, weswegen ER seine Familie so dringend unterstützen muss? Kann mir nicht vorstellen, dass er so dringend gebraucht wird und nur er und niemand anderes...

Ist er länger als 6 Monate bei der BW ist er vertraglich gebunden und kann nicht einfach so gehen. Es besteht die Möglichkeit das er unehrenhaft entlassen wird bei entsprechendem Vergehen, aber das ist SICHER nicht zu empfehlen.

Man sollte ihn gehen lassen, denn auf SOLCHE Offiziere die wegen "familiären Problemen" ihren Diensteid mal eben brechen wollen kann JEDE Armee verzichten.

Auch Du solltest Dir Gedanken machen dahingehend. Ein Mann der einen Eid leistet hat sich eidesstattlich zu etwas verpflichtet, hier zum Dienst in der Armee. Mit einem EID bindet man sich freiwillig, wenn er diesen Eid als unwichtig betrachtet dann würde ich ihn als eidbrüchig und im Höchstmaß unzuverlässig einschätzen.

Das familiäre Problem mag für die Familie schlimm sein, entbindet aber weder rechtlich noch moralisch von einen geleisteten Eid. Das gilt auch für jedes künftige Versprechen und Zusage welche von so einem Mann kommt.