"grobe Fahrlässigkeit" was deckt es? (Vollkaskoversicherung)?
Schönen guten Tag,
unter meinem KFZ-Versicherungsvertrag steht "grobe Fahrlässigkeit" ist mitversichert ausnahme Drogen und alkohol.
Was deckt diese alles ab?
Kann es auch die abgefahrene Reifen abdecken wie z.B ich mach einen Unfall wegen einer Aquaplaning. Und es kommt zu einer Totalschaden?
Danke für eure Hilfe.
Gruss Dietrich
3 Antworten
Grob fahrlässig handelt ein Fahrer, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind:
- Unfall wegen Überfahren einer roten Ampel
- Unfall durch Tippen einer WhatsApp-Nachricht
- Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit
Also vereinfacht gesagt:
Machst du Dinge bei denen dir der gesunde Menschenverstand sagt 'eher unklug' denn handelst du grob fahrlässig. In deinem Beispiel sagt dir dein Verstand 'neue Reifen', die fährst trotzdem und du verlierst die Kontrolle über den Wagen.
Wovon du aber ausgehen kannst, deine Versicherung wird dich bei solchen Schäden irgendwann loswerden wollen und auf jedenfal wird dein Beitrag steigen. aber hier kommt es natürlich auch auf den Art und die Höhe des Schadens an.
Zumindest stellt dies einen Tatbestand für grobe Fahrlässigkeit dar.
Alles weitere würde ich die Versicherung fragen.
Ob der Rabattschutz auch bei grober Fahrlässigkeit greift weiß ich nicht, hängt hier natürlich immer von der vertraglichen Gestaltung ab.
Aber:
Vorsatz ist idR nicht versichert
Dann muss ja die versicherung bei Unfall (aquaplaning) aber trotz abgefahrene Reifen die Schaden regulieren bzw. zahlen da ich die "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert habe oder nicht?
Das ist jetzt ungefähr dein fünfter Anlauf, obwohl schon in der ersten Frage alles korrekt beantwortet wurde (Ja, unter "grobe Fahrlässigkeit" fallen auch abgefahrene Reifen. Somit ist der Unfall versichert!). Kannst oder willst du das nicht kapieren?
Wo isn dein blödes Problem, die Reifen zu wechseln
Danke für dein hilfreiches Antwort.
Du bist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt dich von der Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs zu überzeugen. Sind die Reifen abgefahren, und du fährst trotzdem, kann man das auch als Vorsatz ansehen.
Wenn ich die "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert habe musste es ja kein problem sein oder? Die Schaden musste ja bezahlt werden.
VORSATZ ist nicht versicherbar.
Und wenn der Gutachter kommt und er drückt vielleicht mir die augen zu und schreibt das die Reifen in ordnung sind.
Dann ist der Gutachter ein Betrüger
Aber dann musste ja die versicherung alles zahlen können wenn der eigene gutachter von der versicherung das so erstellt.
Du hast doch diesen Schaden gerade "in Arbeit". Warte doch erst einmal ab, wie DEINE Versicherung das sieht.
Alles klar! Das werde ich. Ich möchte halt wissen nicht das ich falsch reagiere. Bin wegen Aquaplaning ausgerutscht. Und ich denke das diese mitversicherte "grobe Fahrlässigkeit" das abdecken muss.
Du bist ins schleudern geraten weil deine Reifen abgefahren waren was du wusstest!
Also muss das grobe fahrlässigkeit sein. Und das ist mitversichert.
Nö kann also Vorsatz ausgelegt werden.
Du wusstest, das deine Reifen abgefahren waren, bist dennoch damit gefahren + hast du das Tempo nicht angepasst um ein aufschwimmen zu vermeiden!
Unter Vorsatz versteht man grundsätzlich das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Dabei reicht in der Regel ein Eventualvorsatz aus. Die Definition lautet wie folgt: Der Täter muss die Tatverwirklichung ernstlich für möglich halten und diese billigend in Kauf nehmen.
Zusätzlich gibt's einen Punkt in Flensburg und mindestens 90 Euro Bußgeld musst du ja auch bekommen haben.
Wo war das Problem sich RECHTZEITIG neue Reifen rauf zu machen?
Vorsatz bedeutet, dass er die Fahrt in der festen Absicht angetreten hat, einen Unfall zu verursachen.
Wilst du das tatsächlich dem Fragesteller unterstellen?
Wer mit runtergefahrenen Reifen fährt nimmt das mindestens billigend in Kauf...
Nicht unbedingt:
Unter Vorsatz versteht man grundsätzlich das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Dabei reicht in der Regel ein Eventualvorsatz aus. Die Definition lautet wie folgt: Der Täter muss die Tatverwirklichung ernstlich für möglich halten und diese billigend in Kauf nehmen.
Jemand der weiß das er abgefahrene Reifen hat und trotzdem fährt handelt vorsätzlich, da er die Möglichkeit eines Unfalls sowie die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf nimmt.
Ja genau
Oder wenn du halt zu schnell bist und dadurch die karre in Graben setzt
Ich hab einen Rabattschutz die den Schadenfreiheitsklasse schützt. Aber die frage ob die den Schaden regulieren bzw. zahlen wegen abgefahrene Reifen.