Gläubiger oder Gläubigervertreter?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst Dich an den Gläubiger wenden. Solange der Termin jedoch nicht offiziell aufgehoben wurde, mußt Du dort erscheinen.

Zahlen kannst Du auch an den Gerichtsvollzieher. Ggf. in Raten.

Ruf den Gerichtsvollzieher und frag wie das Geld am schnellste zahlen kannst ...