Gilt Volljährige Schwester als Erziehungsberechtigte?

13 Antworten

Gilt Volljährige Schwester als Erziehungsberechtigte?

Nein gilt sie nicht. Aber deine volljährige Schwester kann als erziehungsbeauftragte Person gelten, wenn die erziehungsberechtigte(n) Person(en) (idR eure Eltern) dies so bestimmen.

Und wenn auf dem Konzert eine erziehungsbeauftragte Person ausreichen sollte, dann kommst Du mit deiner Schwester und einem "Mutti-Zettel" auch da rein.

Sind Eure Eltern verstorben`? (vorsorglich Beileid...)

Wenn ja, was sagt das Vormundschaftsgericht / Familiengericht zu deinem Vorhaben ???

Das müsste gehen. Ihr könnte Euch ja noch eine Bestätigung von Euren Eltern mitgeben lassen, dann seit ihr auf der sicheren Seite.

nein als Erziehungsberechtigter gelten nur deine Eltern. :)

Nur wenn deine Eltern ihr eine entsprechende Vollmacht erteilen.