Gilt mein erste Hilfe Training "Ersthelfer im Betrieb" auch für den Führerschein?

3 Antworten

Mit einer Bescheinigung über 8 Unterrichtsstunden hast Du keinen Erste-Hilfe-Kurs (früher 16 Std., jetzt 9 Std.)  sondern tatsächlich die von der Berufsgenossenschaft geforderte 2-Jahre-Auffrichung "Erste-Hilfe-Training" besucht.
Diese Fortbildung für betriebliche Ersthelfer ist (im Gegensatz zur EH Grundausbildung) nicht nach §19, FEV für den Führerscheinantrag gültig.
Allerding musst Du ja eigentlich um überhaupt am EH-Training teilnehmen zu können, spätestens 2 Jahren vorher die EH-Grundausbildung (mit damals 16 Std.) absolviert haben. Dieser Schein ist dann auch für den FS gültig (natürlich nur wenn Du ihn auch vorlegen kannst).

Ja. Der gilt. Es gibt unter den Erste-Hilfe- und Sanitäts- und Rettungsdienst-Ausbildungen eine klare Hierarchie und die jeweils höhere beinhaltet und ersetzt niedrigere.

Der "Lehrgang Sofortmassnahmen am Unfallort" ist eindeutig niedriger als der Erste-Hilfe-Kurs und enthält weniger Inhalt (in 4 UE), der wiederum von der höheren komplett abgedeckt wird.

Du kannst die Teilnahme-Bescheinigung beim Strassenverkehrsamt einreichen und sie wird anerkannt werden.

hameder  04.12.2015, 20:16

Hi Dorfbengel, kleine Korrektur:
Der (bis Ende 2015 existente) LSM-Kurs hat 8 UE ebenso wie das (bis April 15 existente) EHT der BG. Nachdem sich die beiden Kurse jedoch in ihren Inhalten deutlich unterscheiden, sind sie nicht untereinander (behördlich) kompatibel.
Die BG erkennt genausowenig LSM-Kurse als Betriebshelfer-Training, an wie umgekehrt die Führerscheinstelle ein EHT der BG.

ich denke schon musst du nachfragen,wenn du dein führerschein machst