Erste Hilfe Kurs/Führerschein/wiederholen notwendig?

8 Antworten

Mittlerweile gibt es keine verschiedenen Kurse mehr für "lebensrettende Sofortmaßnahmen" und Erste Hilfe. Es gibt jetzt nur noch einen Erste Hilfe Kurs für alles. Für den Klasse B Führerschein, war früher der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ausreichend, da es diesen aber nicht mehr gibt, gab es eine Übergangsregelung bis Ende 2017, danach verloren die Kurse für den Führerschein ihre Gültigkeit. Das heißt, du musst ihn neu machen.

Erste Hilfe Kurs also der 16 Stündige ist für sowas ewig gültig.

Tatsächlich wurde der 8 Stündige der bisher nötig war für den Führerschein durch einen neuen 9 Stündigen ersetzt.

Der alte ist somit auch nichtmehr gültig für den neuerwerb des Führerscheines.

Zum gück hab ich meinen 20 Stündigen + Jährliche auffrischung sonst hätte ich den fürn Führerschein auch wiederholen müssen.

Erste Hilfe Kurs also der 16 Stündige ist für sowas ewig gültig.
Tatsächlich wurde der 8 Stündige der bisher nötig war für den Führerschein durch einen neuen 9 Stündigen ersetzt.

Falsch. Es wurden beide ersetzt; der 9-stündige ist eigentlich eher ein abgespeckter 16-stündiger.

Hi,

Jetzt habe ich aber überall im Internet gelesen, dass der ewig gültig ist. Ist das denn so?

Zum einen ja - allerdings unter der Voraussetzung, dass er die aktuell gültigen Bedingungen nach § 19 FeV erfüllt. Dort wird eine EH-Ausbildung von mind. 9 Unterrichtseinheiten gefordert.

Frühere Kurse in "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" hatten nur 8 UE - das wäre demnach zu kurz, eine entsprechende Übergangsregelung ist im Oktober 2017 ausgelaufen. Mit einem LSM-Kurs musst Du mittlerweile einen neuen Kurs besuchen.

Alte, "große" EH-Lehrgänge mit 16 UE sind allerdings weiterhin gültig.

LG

Ja, das mit dem ewig gültig war so, allerdings wurde der Lerninhalt der Kurse verändert (plus 9 Std. statt 8) und der alte Kurs hatte daher nur noch bis Oktober 2017 Gültigkeit, als Übergang, bis überall neue Kurse angeboten werden konnten.

Seither braucht man den neuen Kurs, der wiederum ewig gültig ist (bis zu einer neuen grundlegenden Änderung). Du wirst halt den neuen Kurs machen müssen und hast da knapp Pech gehabt. Hätte dir die Fahrschule aber auch vorher sagen können.

Hallo,

wo bzw. an welcher Stelle hast du gelesen, dass du ihn nicht wiederholen musst?

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde deinen "Kurs" ablehnt, dann war es wohl "nur" der mit 8 Unterrichtseinheiten. Der ist nicht mehr gültig und dann musst du die "Schulung in Erster Hilfe" nach § 19 FeV mit 9 Unterrichtseinheiten absolvieren.

Aktuell in der Ausbildung in einem "Gesundheitsberuf' reicht leider nicht aus, du musst die Ausbildung abgeschlossen haben.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

Viele Grüße

Michael