Gibt es eine Möglichkeit das wir nichts vom Nebengebäude abreissen müssen?

3 Antworten

Nun Eigentum verpflichtet. Und ein Bauwerk / Grundstück ist nunmal ein Verwaltungsakt - das sollte man als Eigentümer schonmal bemerkt haben.

Hier gilt es immer, entweder hat man selbst das Wissen wie man verwaltet oder man bezahlt jemanden der es für einen macht.

Und unterm Strich haben die Nachbarn oder wer auch immer sogar Recht.
Ihr hab ja nunmal keine notwendigen Sicherungsmaßnahmen ergriffen sondern hab euch einfach über das Recht hinweggesetzt.

Sorry aber dass die Nachbarbefragung für soetwas nicht aussreicht ist doch klar. Auch Meinungen von Nachbar ändern sind, und Bauwerke stehen doch recht lange, da wechselt auch mal der Nachbar.
Zudem kosten Bauwerke meist viel Geld und Schweiß, da versichert man sich vorher bei der Verwaltung was man darf.

Das ein Bauamt seinerseits wenig diplomatisch ist, wenn ein 10 Jahre alter Schwarzbau im eigenem Verwaltungsbereich gemeldet wird, sollte klar sein.

Was ich damit sagen will:
Ihr solltet jetzt keine Erwartungen haben, dass sich alle weit aus dem Fenster lehnen nur um es euch angenehmer zu machen. Insbesondere wenn ggf. tatsächlich schon ein Kläger vorhanden ist, muss man befürchten seinerseits als Sachbearbeiter im Bauamt unangenehme Fragen zu beantworten...
Das nimmt keiner auf sich, nur damit ihr es jetzt angenehmer habt.

Einen Architekten habt ihr schon, dass ist schonmal der richtige Weg.
Dieser hat für euch aus meiner Sicht schon einen guten Deal rausgeholt.
Natürlich ist es ärgerlich, dass ihr einen Teil zurückbauen müsst - aber es ist so ehrlich muss man sein: auch eure eigene Schuld.
Vieleicht ist es an der Zeit mit dem Spatz in der Hand zufrieden zu sein und sich nicht über das blaue Auge aufzuregen mit dem man davon gekommen ist.

Um sich über die bestehenden Bauvorschriften/ den Bebauungsplan hinwegzusetzen - denn das müsstet ihr machen, um etwas zu bauen was nach gültigem Recht dort nicht erlaubt ist - bedarf es der Klage gegen diesen Bebauungsplan.
Das bedeutet viel Zeit, viel Nerven und endet schon für die Leute, die sowas machen bevor sie anfangen zu bauen, oft unbefriedigend.
Aus meiner Sicht eher risikoreich.

Wenn überhaupt dann müsst ihr euch entsprechende Fachleute suchen und bezahlen. Auf Gute Frage wird euch da kaum jemand helfen können.

Gut, das Kind ist im Brunnen, aber ein Wiederspruch mit einem Anwalt für Baurecht ist nicht unbedingt sinnlos.

Was Ihr total verbockt habt ist eine richtige Dokumentation. Es darf niemand einschreiten und es euch verbieten wenn ihr eine Wand neu verputzt, verklinkert ....

Ebenso ist das Erneuern von Bauteilen, die Baufällig, in Ihrer Struktur unzureichend sind oder sogar eine Gefahr darstellen nicht verboten.

Ihr müsst halt den Nachweis führen können, daß die alten Maße, Strukturen und Nutzungen nicht geändert werden. Ohne Dokumentation wird das schwer.

Hättet Ihr das Dach nicht komplett runtergemacht, sondern z.B. erst mal die Firstpfette von innen erneuert, die Schwellen neu gemacht und dann irgendwann mal die Dachdeckung und Sparren getauscht liefe das unter Sanierung/ Modernisierung. Dann noch ein Gespräch beim Bauamt, daß eine Baumaßnahme erfolgt, die aber nicht neues erstellt und nur zur Bauwerkserhatung dient, und alles wäre gut gewesen.

Aber da müstet ihr nun wieder hin. Denn diese ganzen arbeiten wären genehmigungsfrei.

Und so liest sich dein Bericht ja auch. Blöd wird es nur, wenn ihr noch eine Umnutzung hattet (z.B. Scheune wird Wohnraum oder Arbeitszimmer...einbau von WC´s) dann wäre der Bauantrag fällig geworden und das Amt hat alles richtig gemacht.

Ich glaub auch das sich ein Rückbau und dann Kompletter Neubau hier mehr Lohnt weil man sonst ewig sich mit dem Bauamt anfängt rum zu streiten über die Vollständigkeit vorhandener Pläne und bestehender Material Güten (was die Kosten idr. in die Höhe treibt was sich meist nur bei staatlichen Zuschüssen von Denkmal geschützten Gebäuden lohnt). 

Als Besitzer hat man schon Rechte über sein Eigentum aber es gilt immer das Restaurieren bestehender Anlagen darf die Gebäude gröse nicht überschreiten maximal verkleinern. Aber fortbestehende Mauern dürften hier kein Aussagekräftiges Argument sein weshalb hier Leib und Wohl gefärdet sei um ein Bau stopp zu erzwingen (Anfechtbar). Des weiteren bezweifle ich das hier das Bauamt einen Abriss einleiten dürften für Baumasnahmen die vor der Still legung erledigt wurden (bin mir da nur bei der Gebäude Gröse nicht so sicher). Aber auch das Bauamt hat es schwer weil diese mit dem genehmigen oft Verantwortungen für z.b. andere Erwerbenden Übernehmen müssen bzw. eine Restauration ist oftmals kein Systematisch Geprüfer Bestandteil in Extrem Situationen wie z.b. ein Elektronisches Bauteil des auch nass werden könnte 

Es muss ja nicht gleich eine Abriss Birne sein sondern man kann auch zurück bauen. 

Weshalb man vielleicht einen Anwalt für Bau Recht Kontaktieren sollte.