Gibt es Brandschutzauflagen zum Holz im Keller/Garage lagern?
Hallo, was könnte eine brandversicherung dazu meinen:
ich habe vor (zuvor 3 jahre im freien gelagertes) gespaltenes brennholz im erdgeschoß einzulagern. die holzmenge wäre um die 25 ster.
es handelt sich um ein 3 geschoßiges einfamilienhaus (vorher war es eine scheune). das gesamte untere stockwerk beinhaltet lediglich heizung, werkstatt, sonstige lagerräumlichkeiten. die oberen stockwerke kann man durch 2 außentreppen erreichen. im haus gibt es keine treppe zum erdgeschoß, die geschoßdecken sind über der holzlagerstätte aus holz. das holz sitzt in einer garage mit holztor, einem fenster und einer holztür, die an die werkstatt angrenzt.
ist das absolut verboten oder möglich, oder sogar ohne weiteres erlaubt? kennt jemand hierzu passende richtlinien?
2 Antworten
Hallo, was könnte eine brandversicherung dazu meinen:
Du hast es eigentlich schon sehr gut erkannt. Der richtige Ansprechpartner für solche Fragen ist deine Brandversicherung. Die Beantwortung deiner Frage ist nämlich hier nicht so ohne weiteres möglich. Das hängt u.U. von deiner Baugenehmigung ab, deinem Bundesland, und etlichem mehr.
Die Versicherung dürfte da wahrscheinlich recht kooperativ sein, zeit deine Anfrage denen doch, dass du dir schon mal Gedanken gemacht hast.
Treppenhäuser und Fluchtwege aus Aufenthaltsräumen müssen unmittelbar ins Freie führen und von Lager- und Abstellräumen, Ölheizungen und Öllagerungen durch F-30 Wände und und T-30 Türen feuerhemmend abgetrennt werden.
Die beschriebene Bauausführung sieht rechtswidrig aus; schaut mal in die Baugenehmigung!
Die Holzlagerung in zugelassenen Lagerräumen ist unproblematisch. Das Problem ist die feuerhemmende und rauchsichere Abtrennung von Aufenthaltsräumen und Fluchtwegen (Decken, Wände, Öffnungen).
Wände, Decken und Türen des Heizraums mit Gasbrenner und Gebläseholzbrenner sind natürlich nicht aus Holz und erfüllen meines Wissens nach die Brandschutzanforderungen.
Es geht um die Scheune/Garage, in der Holz gelagert werden soll. Dass Benzin oder Diesel nur in begrenzten Mengen gelagert werden darf, habe ich schon mal gelesen. Wie sieht das mit Holz aus?