GEZ-Gebühren 1,5 jahre nachzahlen?
Guten Abend,
Mein Freund hat vor einem Jahr die Schule beendet und ist seither auf Ausbildungssuche, wohnt also aufgrund dessen noch bei seiner Mutter. Verpflichtet die GEZ zu zahlen ist er also noch nicht. Letztes Jahr hat er ab und zu "Infobriefe" von der GEZ (Rundfunkbeitrag) bekommen, diese ignoriert da er ja noch bei seiner Mutter wohnt. Seine Mutter bezahlt auch keine GEZ. Jetzt ist letzte Woche ein Brief rein gekommen das mein Freund die Rückständigen Rundfunkbeiträge von 323,65 € innerhalb 2 Wochen zahlen soll, dabei hat er sich nicht beim Beitragsservice angemeldet. In dem Brief wird auch nur diese zahl genannt und sonst keine Daten von welchem datum an er nachzahlen soll oder so, zudem wurde auf dem Umschlag handschriftlich neben dem Empfängerfenster geschrieben wo sich der Briefkasten befindet "unten links ..."
Muss das Geld jetzt grundsätzlich nachgezahlt werden ?? kann der Brief auch eine fälschung sein ?? kann ihn auch jm anderes ausser er selber beim Beitragsservice angemeldet haben ??
LG Lucy
6 Antworten
Steht Gebührenbescheid drauf und ist eine Rechtsbelehrung drauf? Falls nein rechtlich unrelevant, eine Beitragspflicht entsteht prinzipiell erst durch einen Bescheid (Verwaltungsakt).
Selbst wenn einer kommt, das die geräteuabhänige Gebühr überhaupt rechtens ist darf stark bezweifelt werden. Der Beitrag ist am ehesten eine Steuer (und da hätte das Land keine befugniss sie zu erlassen)... eine Sonderabgabe oder eine Vorzugslast ist es laut definition nicht. Sonst gibts keine öffentlichen Zwangsgelder. Falls ein Bescheid kommt hat man das recht zu Widersprechen, wird der abgelehnt kommt der gang vors Verwaltungsgericht. Aber wie gesagt.... bevor kein Bescheid da ist gibts keine Forderung... den sollen sie erstmal schicken.
der erste kann ich mir nicht vorstellen, normal wird man eher von Zahlungserinnerungen, Mahnungen etc. überschwemmt. Wichtig ist natürlich das wie gesagt kein Bescheid dabei war, rechtliche Auswirkungen hat nur der. Ob du letztendlich gegen den Vorgehen willst (Widerspruch und bei Ablehnung klage vor dem Verwaltungsgericht) musst du selbst entscheiden.
Ich persönlich sehe mit der Argumentation das das Land keine Befugniss hatte (seit dem 1.1.13) den Rundfunkbeitrag zu erheben eine durchaus hohe Gewinnchance (auch wenn es ein recht korruptes System ist bei dem der Bruder des Erstellers des Gutachtens für den öffentlich rechtlichen über die Arbeit seines Bruders richtet (befangenheit? was ist das?). Entscheiden werden sich die aktuellen Klagen letztendlich in Karlsruhe.... oder vieleicht sogar durch eine Klage vor dem EurGH gegen Deutschland... Ausgang ungewiss, aber in meinen Augen ist die Gesetzteslage eindeutig und die Gebühr nichtig.
Bitte die GEZ doch einfach erstmal dir einen rechtskräftigen Bescheid zuzusenden... vermutlich tun sie es nicht (bei mir weigern sie sich zumindest standhaft). Und wie gesagt... ohne Bescheid keine Rechtspflicht... ob man danach noch dagegen vor geht bleibt jedem selbst überlassen.
Merkmale Bescheid:
- das Wort Bescheid
- ausstellende Behörde/insitution (z.B. XY Rundfunkanstalt)
- Rechtsbehelfsbelehrung (Wiederspruchsrecht und Klagerecht).
Der Bescheid stellt einen Verwaltungsakt da durch den die öffentliche Forderung wirksam wird. "Rechnungen" oder Zahlungsaufforderungen sehe ich persönlich als zivilrechtliche einseitige Willenserklärungen die ich nicht annehme... daher kommt kein Vertrag zustande (anderst wie beim Bescheid der keine Annahme erfordert.).
Um ein praktisches Beispiel dafür zu nennen:
Wenn man irgendwo falsch parkt bekommt man ein Verwarngeld und hat z.B. 2 Wochen zeit zu zahlen (muss man aber nicht). Zahlt man nicht kommt der Strafzettel (das ist dann der Bescheid). Den muss man bezahlen (oder eben Rechtsmittel einlegen).
- Das Geld muß tatsächlich nachgezahlt werden, Entweder dein Freund oder seine Mutter müssen sich seit dem 1.1.2013 anmelden. Seit diesem Datum muß jeder Haushalt einmal die Rundfunkgebühr bezahlen, d.h. wenn er bei seiner Mutter wohnt und seine Mutter zahlen würde, dann muß er nicht zahlen. Wenn seine Mutter auch nicht zahlt, dann gilt jeder Haushalt muß sich einmal anmelden.
- Nein der Brief ist echt.
- Die GEZ hat die Daten mit dem Einwohnermeldeamt verglichen und dabei festgestellt, dass in diesem Haushalt, die gemeldeten Personen keine Gebühren zahlt. Sie haben darauf ein paar Briefe, in den sie um die Anmeldung gebeten. Diese hat er ignoriert, daraufhin wurde er automatisch von der GEZ angemeldet.
Kann auch eine Fälschung sein - seit vorigem Jahr muss nur 1 im Haushalt zahlen.
Ich nehme mal an, dass die mutter ALG II bezieht - dann bekommt der Sohn ebenfalls welches.
"Arbeitslosengeld II Bezieher
Personen, die Arbeitslosengeld II/ Hartz IV Leistungen nach dem SGB II beziehen. Eingeschlossen sind ebenfalls Empfänger von Sozialgeld sowie Bezieher von Leistungen für die angemessenen KdU gemäß § 22 SGB II. Für die GEZ Befreiung muss ein aktueller Bewilligungsbescheid vorgelegt werden."
Nein die Mutter geht teilzeit arbeiten
Dann ist sie Schwarzseher.
Nee muss sie nicht wenn sie kein Fernsehen guckt.
Das ist seit über einem Jahr egal. Jeder Haushalt muß sich anmelden.
von was träumst du nachts? ;-) 1. muss mittlerweile JEDER haushalt zahlen und 2. auch davor war es schon so, dass jeder der ein fernsehgerät, radio oder ein fernseh- oder radiofähiges gerät besaß, zahlen musste. dazu zählte auch,wenn man über den computer fernsah oder wenn das handy radiofähig war.
klar muss sie zahlen, aber darum geht es ja nicht, das sie zahlen muss und dazu verpflichtet ist, ist mir auch klar
mittlerweile muss nur noch jeder haushalt zahlen. wenn er also bei seiner mutter wohnt, wird sie schon die gebühren für den haushalt zahlen. er muss also nicht extra zahlen. aber diese netten infobriefe würde ich nicht ignorieren, man kann da ja angeben, dass er halt noch nicht zahlen muss.
ich hätte früher auch mal fast ärger bekommen, weil ich die briefe ignoriert habe. im endeffekt hätte ich nur die nummer meiner eltern angeben müssen, weil ich nochzuhause gelebt hab. naja, aber das lief damals auch noch etwas anders.
Ne, seine Mutter zahlt nicht weil sie das für unnötig hält
also zahlt für den haushalt keiner?? klar, dass es dann ärger gibt. aber dann müsste die mutter auch ärger bekommen, nicht nur der sohn. und dann ist doch logisch, dass die GEZ die nicht bezahlten gebühren einfordert...
wieso sollte der sohn dafür ärger bekommen , er kann doch nichts dafür, es ist doch nicht sein haushalt
Ich würde nicht zahlen,sondern überprüfen ob das schreiben wirklich von der GEZ kommt.Glaub ich aber nicht.
Das stammt von der GEZ und dann kommt irgendwann ein Vollstreckungsbeamter und will pfänden.
vorher wird man noch mit mahnungen etc zugebombt. solang das nicht passiert, kommt dein dämlicher vollstreckungsbeamter auch nicht
ne, da steht nur Zahlungerinnerung oben drauf, es war auch der erste brief in der form das man was bezahlen soll