GEZ Beitragskonten personenbezogen und nicht wohnungsgebunden geführt werden ?
Hallo zusammen, Mein Vater hat wegen Krankheit seine Wohnung gekündigt und ist nach Ausland zum leben verreist. Melderechtlich abzumelden hat er in Deutschland nicht mehr geschafft. Als Beweis habe ich nur eine Kopie vom Kündigung der ehemaligen Wohnung. Ich habe die GEZ schon informiert, dass mein Vater nicht mehr in Deutschland wohnt. Vom GEZ habe ich ein Brief bekommen, dass die Beitragskonten personenbezogen und nicht wohnungsgebunden geführt werden . Stimmt es??? Was sollte ich tun ???
3 Antworten
Versucht doch mal den Abmeldetermin rückwirkend beim Einwohnermeldeamt eintragen zu lassen.
Es ist absolut richtig, dass die Beitragskonten beim Beitragsservice ausschließlich personenbezogen geführt werden. D. h. dein Vater muss sich selbst beim Beitragsservice abmelden. Das kann man tun, wenn man ins Ausland verzogen ist. Zuvor muss er sich allerdings beim Meldeamt abmelden. Hat er von dort die entsprechende Bestätigung, so kann er mit dieser als Nachweis die Abmeldung beim Beitragsservice durchführen.
Vielleicht erkundigst du dich aber erst einmal beim Meldeamt, wie dein Vater sich dort korrekt abmelden kann.
yap das stimmt. dein vater ist seiner meldepflicht nicht nachgekommen. also musst er sich abmelden ins ausland oder er meldet sich zu dir um, wie auch immer. bis er abgemeldet ist, wird er den beitrag bezahlen müssen.