Gewerbe geführt ohne Gewerbeschein Strafe?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Von Kontoverdichtung kann man nicht wirklich sprechen... Also diese Sorge ist unbegründeter Natur was ich machen würde

Ab zur Stadt Abteilung Gewerbeanmeldung und das Gewerbe auf die Frau anmelden, dieses kann man rückwirkend erledigen ohne viel Aufwand. Selbst wenn es Einkünfte wären aus letztem Kalenderjahr. Die von den Komunen bei der Gewerbeanmeldung sind da sehr tolerant. Kostet dich je nach Art und Umfang (man kann ja noch andere Gewerbe mit aufnehmen oder bestimmte Zusätze zum Gewerbe beantragen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro)

Dann gehst du oder läßt ihr euch sofort vom Finanzamt eures Wohnsitzes einen Fragebogen zur Person des Unternehmers aushändigen, hier und da kann man dieses auch als PDF- Datei im Netz runterladen. Diesen füllt ihr ordentlich aus und du füllst auch dort den Gewinn (der zu erwarten wäre) nach besten Gewissen aus. Von Steuerhinterziehung kann man nicht wirklich in diesem Fall sprechen. Zu einem habt ihr den Gewerbeschein nachträglich ausgehändigt bekommen. Umsatzsteuer (die richtige Steuerhinterziehung wo die Steuerstrafanstalt wirklich keinen Spaß versteht und diese Leute hiervon wirklich sehr trockner Natur sind, braucht man nicht zu befürchten).

Den Gewinn, da ihr noch nicht einmal buchführungspflichtig seit, etc. (Schätzung der Zahlen von euch pi mal Daumen überschlagen auf den Zeitraum, wann ihr damit angefangen habt, läßt euch zu dem Schluss kommen das ihr einen Gewinn gerade mal zwischen 5000,- Euro erwirtschaftet habt, Peanuts...

Um die Einkommensteuer braucht ihr euch auch keine Gedanken hierbei machen, kann man mit der Jahreserklärung insgesamt einreichen. Da ihr im Fragebogen angekreuzt habt das es sich um einen Kleinunternehmer bei deiner Frau handelt, seit ihr auch umsatzsteuerlich schon mal raus... Bei minimalen Umsätzen, wenn ihr nicht euch als Kleinunternehmer sehen möchtet, weil ihr Blut geleckt habt und das Gewerbe zukünftig total ausweiten möchtet und das ganze "deine Frau" (fiktiv) hauptberuflich machen möchte, kann man hingehen, die Kleinunternehmerschaft in diesem Fall natürlich nicht ankreuzen aber ungefähr angeben das ihr im Kalenderjahr nicht mehr als 1000 Euro Umsatzsteuer zu zahlen hättet. Dann seit ihr auch problemlos raus.

Generell gilt bei Policia Municipale doof stellen. Habt ihr nichts von gewusst oder gehört, Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber großartig zu befürchten hat man auch hier nichts... Es handelt sich um Peanuts. Daher bevor ihr zur Polizei geht, Gewerbeanmelden und diese Gewerbeanmeldung mithaben. Wenn da ein aktuelles Datum nunmal drauf steht selbst von "der Zeitraum von wann das Gewerbe zurück datiert wurde, das ist entscheidend" Punkt alles andere interessiert nicht. Belehrungen werden natürlich kommen überflüssige Kommentare des Kripobeamten natürlich auch, ist für den Zeitvergeudung (muss diesem aber nachgehen) und der will euch da nicht als Stammgast auf den Tisch bekommen. Das ist alles.

Ihr braucht noch nicht einmal getrennte Konten etc. ihr müsst nichts umschreiben oder dergleichen... Nicht buchführungspflichtig, wie ihr das Geld bekommt ist wurscht und wenn man das am Jahresende raussuchen muss und selbst sich eine Aufstellung zusammenbrettern muss, hat den Kripobeamten nicht zu interessieren. Kann man diesem natürlich mit auf den Weg geben, der sieht ihr kennt euch aus. Und es läuft. Zack, dann kommen meist auch keine überflüssigen Kommentare. Sagt dieser er würde das trotzdem so machen, die Konten in Privat- und Geschäftskonten unterteilen. Deine Aussage dann "SCHÖN, WENN SIE DIE BEARBEITUNGSGEBÜHREN FÜR MICH BEZAHLEN! SEHR GERNE!" Mehr passiert da nicht... Völlig unspektakulär.

Mit der Kleinunternehmerschaft aufjedenfall gut im Voraus kalkulieren, da ihr hierdran im zeitlichen Rahmen von 5 Jahren hieran gebunden seit.

Was man zusätzlich noch machen könnte, wenn deine Frau über dich familienversichert ist dieses bei der Krankenkasse mit angeben. Sind die monatlichen Einnahmen nicht höher als 400 Euro,  trotzdem mit angeben für den Kranken und Versicherungsfall (das da im Nachhinein nichts schief läuft). Seit ihr durch geldliche Umstände irgendwann mal darüber muss man dieses aufjedenfall machen... Auch diese verstehen damit kein Spaß und hierbei auch schauen, das ihr einwenig Geld zurücklegt, da du ja nur Einkommensteuervorauszahlungen in Form von Lohnsteuer an das Finanzamt abführst (dein AG macht dieses für dich) so dass es im Einkommensteuerbescheid kein böses Erwachen gibt und ihr innerhalb von 4 Wochen einer Nachzahlung evtl. Folge zu leisten habt.

Ansonsten viel Bohai um nichts und nur weil man nicht so nette Geschäftsleute kannte... Passiert aber nichts... nur im Nachhinein wird man vorsichtiger und ordentlicher...

Mongopongo 
Fragesteller
 15.05.2011, 18:39

Wieso kann man nicht von einer Kontoverdichtung sprechen? Der Polozist hat es am telefon so gesagt.

Ich habe gelesen das man ein Gewerbe nur für das laufende Jahr Rückwirkend bis zum 01.01 anmelden kann.

Anderes Problem ist das wir eins angemeldet hatten es aber vor 2 Wochen wieder Rückwirkend abgemeldet haben.

Wir hatten es angemeldet weil Ebay den Gewerbeschein meiner Frau sehen wollte, da wir aber dachten das meiner volkommen ausreicht um bei Ebay verkaufen zu können und nicht den Vorsteuerbescheid ausfüllen wollten, haben wir es Rückwirkend auch wieder abgemeldet.

Wenn wir jetzt bei Gewerbeamt ankommen und wieder eins anmelden wollen dann denken die bestimmt auch das wir nicht ganz dicht sind.

Was ist wenn die uns keinen Gewerbeschein Rückwirkend geben?

Unsere Konten sind in Privat und Geschäftlich unterteilt, nur wenn das manl was abgegangen ist wurde es von einen anderem unserer Konten wieder ausgeglichen damit keine Kosten enstehen.

Wollen die deswegen eine Kontoverdichtung machen weil die nur sehen wollen woher das Geld kommt und warum oder wie?

sindbadkaroL  15.05.2011, 20:50
@Mongopongo

Der Herr von der Kripo spricht immer gerne von Kontoverdichtung, Konten kann man einsehen, wenn du z. B. bei deiner Sparkasse Konto führst auf als Hauptkonto und zwei drei Unternummern noch hast, darauf könnte man im Fall bei Unklarheiten am schnellsten drauf zugreifen. Liegt so etwas vor und sollen diese prüfen, da wird aber nichts geprüft werden weil der Gegenstandswert einfach zu klein bzw. zu niedrig sein wird sonst hättet ihr schon Besuch gehabt von der Steuerstrafanstalt (die Jungs kommen gerne vorbei und relativ schnell ---> dann geht's meistens um Umsatzsteuer und andere größere Dinge). Das ist Mürbetaktik, Aufblaserei, der nimmt seinen Job wichtig (so ist es auch gut) und hat kein Bock auf Strafttäter...

Gewerbe wird wieder angemeldet.

Begründung ganz leicht: Bitte wieder rückwirkend, erst war Flaute, möchtet jetzt aber alles richtig machen, da ihr zukünftig höhere Einnahmen zu verbuchen habt, auch wenn wir nicht buchführungspflichtig sind, die Einnahmen von zuvor müssen wir aber auch ordentlich mit der Jahreserklärung abgeben. Ausserdem möchten wir nicht das wenn wir das Gewerbe nicht rückwirkend wieder anmelden nicht den Fallstricken des alltäglichen Geschäftsverkehrs unterliegen."

----> auch dieser Sachbearbeiterin, Sachbearbeiter ist es eigentlich schnurz, die sagen nur das dieses leider wieder kosten wird, kennt man erstmal den Sachbearbeiter kann man dann die vorgenannte Begründung mit unterjubeln... Jetzt seid ihr euch sicher, dass das Geschäft läuft und zack..

Wenn ich überleg wie oft ich schon da war mit extra - Würsten und für andere Leute mit Begründungen, denen ist glaub ich gar nichts fremd, da gibt es eigentlich nichts was die noch nicht gesehen haben... naja, kam auch schon vor aber das ist ein anderer Schuh...

sindbadkaroL  15.05.2011, 21:04
@sindbadkaroL

Kommentar wie es geht mit rückwirkender Anmeldung hab ich dir im Freundschaftsangebot zugepostet, weiß sonst hier nicht wie ich dir das verklickern sollte...

sindbadkaroL  15.05.2011, 21:04
@sindbadkaroL

Kommentar wie es geht mit rückwirkender Anmeldung hab ich dir im Freundschaftsangebot zugepostet, weiß sonst hier nicht wie ich dir das verklickern sollte...

ja klar, das ist erstens gewerbsmäßige Handlung ohne Gewerbe und dazu natürlich auch noch Steuerhinterziehung. Sag doch gleich dass es sich um dich handelt! Immer Person A und B...das ist erstens blöd und zweitens unleserlich

Mongopongo 
Fragesteller
 15.05.2011, 18:41

Habe es noch einmal in der Ichform gepsotet

Also doch schlimm oder halb so schlimm die ganze Sache

 

Hallo, ich habe ein angemeldetes Gewerbe und da ich mal ärger bei Ebay hatte, habe ich unter dem Namen meiner Frau bei Ebay gehandelt.
Zahlungen gingen auf ihr Konto und Paypal Zahlungen auf meins.
Meine Frau hat kein Gewerbe und es wurde auch nicht sehr viel Umsatz gemacht.
Wäre das Gewerbe angemeldet gewesen, hätten wir die Grenze von 17.500€ nicht überschritten und sie wäre Umsatzsteuerbefreit gewesen.
Da es mal eine Anzeige gab weil jemand nicht schnell genug sein Geld wieder bekommen hat, habe ich damals bei der Aussage zu diesem Fall angegeben das nur Ich etwas mit dem Fall zu tun habe und meine Frau nicht.
Mir wurde damals gesagt da es meine Frau ist, wäre das schon in Ordnung auf ihren Namen bei Ebay zu verkaufen.
Jetzt kam der Anruf von der Polizei das wir beide zum Revier kommen sollen wegen einer Kontoverdichtung und das der Staatsanwalt vermutet das ohne Gewerbe gehandelt wurde.

Bekommen wir jetzt ärger weil meine Frau kein Gewerbe angemeldet hat.
Ist das Steuerhinterziehung und wird ordentlich bestraft?
Soll ich mir jetzt einen Anwalt nehmen oder erst einmal abwarten was überhaupt kommt?
Was kann man machen um nicht all zuviel stress zu bekommen?
 

Danke für die Infos.

Zu Sindbadkarol:

Wieso kann man nicht von einer Kontoverdichtung sprechen? Der Polozist hat es am telefon so gesagt.

Ich habe gelesen das man ein Gewerbe nur für das laufende Jahr Rückwirkend bis zum 01.01 anmelden kann.

Anderes Problem ist das wir eins angemeldet hatten es aber vor 2 Wochen wieder Rückwirkend abgemeldet haben.

Wir hatten es angemeldet weil Ebay den Gewerbeschein meiner Frau sehen wollte, da wir aber dachten das meiner volkommen ausreicht um bei Ebay verkaufen zu können und nicht den Vorsteuerbescheid ausfüllen wollten, haben wir es Rückwirkend auch wieder abgemeldet.

Wenn wir jetzt bei Gewerbeamt ankommen und wieder eins anmelden wollen dann denken die bestimmt auch das wir nicht ganz dicht sind.

Was ist wenn die uns keinen Gewerbeschein Rückwirkend geben?

Unsere Konten sind in Privat und Geschäftlich unterteilt, nur wenn das manl was abgegangen ist wurde es von einen anderem unserer Konten wieder ausgeglichen damit keine Kosten enstehen.

Wollen die deswegen eine Kontoverdichtung machen weil die nur sehen wollen woher das Geld kommt und warum oder wie?

Zu Guterwolf:

Wir sind zusammen veranlagt und ich habe alle Umsätze Wahrheitsgemäß angegeben.

Die Umsätze die bei Ebay auf den Namen meiner Frau gemacht wurden, habe aber ich mit in meine Gewin und Verlustrechnung mit reingenommen.

Kler hat meine Frau Umsatzsteuer eingenommen und die Ware kam von mir.

In wie fern wird das interessant?

Will einfach keinen Ärger haben wegen einer kleinen dummen Sache und wenn ich deswegen Strafe zahlen muss dann muss ich das halt.

 

Für noch ein paar Tips und Ratschläge wäre ich sehr verbunden.

 

Hast du denn wenigstens alle Einnahmen in der Steuer angegeben?

Wenn ihr zusammen veranlagt seid, muss das Einkommen deiner Frau natürlich mit angegeben werden.

Ob deine Frau Umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht spielt erstmal keine Rolle.

Interessant ist es aber dann, wenn deine Frau - quasi in deinem Namen - Umsatzsteuer eingenommen hat, denn das, was du verkaufst, kommt ja von dir.

Mongopongo 
Fragesteller
 15.05.2011, 18:40

Wir sind zusammen veranlagt und ich habe alle Umsätze Wahrheitsgemäß angegeben.

Die Umsätze die bei Ebay auf den Namen meiner Frau gemacht wurden, habe aber ich mit in meine Gewin und Verlustrechnung mit reingenommen.

Klar hat meine Frau Umsatzsteuer eingenommen und die Ware kam von mir.

In wie fern wird das interessant?