Gewerbe anmelden Ja oder Nein und wenn wo?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

zu 1.: Es mag sein, dass das steuerrechtlich Kunst ist. Gewerberechtlich sicher nicht. Da ist es egal, ob du ein Sakko, ein Karnevalskostüm oder ein Fursuit für den Verkauf herstellst. Das ist Gewerbe.

zu 2.: Es ist gewerberechtlich unerheblich, ob es klappt oder nicht. Nach § 14 GewO hast du das Gewerbe gleichzeit mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit anzuzeigen. Entscheidend ist, dass du damit Gewinne erzielen willst!

zu 3.: Nein, das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge. Wer gewerblcih inseriert, nimmt am Markt teil und muss angemeldet sein.

zu 4.: Da für die Sanktionen bei fehlender Gewerbeanzeige vom Gewerbeamt kommen (Bußgeld- und Zwangsgeldbescheide), sollest du nur auf deren Bewertung hören. Wie die Finanzämter das sehen, ist unmaßgeblich...

Ein Gewerbe besteht schon dann, wenn du etwas regelmäßig machst und das mit dem Ziel, Gewinn zu erwirtschaften. Ob du tatsächlich Gewinn machst oder doch im Minus landest, ist dabei unerheblich. Relevant ist die GewinnerzielungsABSICHT. Und die wird unterstellt, wenn du Dinge nicht nur alle paar Jubeljahre mal verkaufst bzw. sie direkt zum Verkauf herstellst.

Ob die Freiberuflerregelung auf dich zutrifft, ist tatsächlich schwer einzuschätzen. An deiner Stelle würde ich mich deswegen mal an die örtliche IHK wenden. Die bieten auch für Existenzgründer diverse Beratungsmöglichkeiten an (ja, teilweise kostenpflichtig, aber immer noch günstiger als die Stundensätze von z.B. Steuerberatern, was die Alternative wäre ;)).

Die Abgrenzung, ob hier eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt ist in dem Fall nicht so ganz einfach. Ich würde eher zur Freiberuflichkeit tendieren, denn es handelt sich ja offenbar um angefertigte Einzelstücke, die eine gewisse künstlerische Schöpfungskraft besitzen und eher nicht um eine Serienfertigung. Ich würde um da auf Nummer sicher zu gehen beim Finanzamt um eine verbindliche Einstufung bitten.

Eine Gewinn/ Umsatzgrenze gibt es bei der Einordnung, ob ein Gewerbe vorliegt nicht. Sonst würden ja auch Ärzte, Rechtsanwälte als Gewerbetreibende gelten, was sie definitiv nicht tun. Die 1.000-€ Grenze existiert also nicht.

Ich würde zum Steuerberater gehen und von dem prüfen lassen, ob bei dir eine selbständige / freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Sollte ein Gewerbe vorliegen, ist das immer, d.h. egal wie viel du voraussichtlich verdienst oder auch nicht, beim örtlichen Gewerbeamt deiner Stadt (Gewerbeanmeldung) und beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) anzuzeigen. Auch hier kann dir ein Steuerberater helfen, weil vieles für Laien verwirrend ist. Ich würde mir eine kleine Steuerberater-Kanzlei suchen, die haben meistens nicht so hohe Gebühren. Bei deren Gebühren müssen die sich übrigens an Regeln halten und können die nicht so einfach frei festlegen. Ich denke mal für eine Erstberatung musst du mit 200 - 300 € rechnen.

IceWolf22 
Fragesteller
 01.03.2020, 20:45

Danke, ich werde mich denke ich erstmal versuchen an die Anderen hier genannten stellen wenden, da 200-300€ mehr sind als ich zurzeit monatlich zur Verfügung hab...

Geochelone  01.03.2020, 20:46

Steuerberater geben meist nur Auskunft nach dem Steuerrecht. Vertiefte Kenntniss im Gewerberecht, dass oft gegenteilige Bewertungen vornimmt, sind selten vorhanden.

wenn du kein Freiberufler bist musst du ein Gewerbe anmelden.

IceWolf22 
Fragesteller
 01.03.2020, 20:17

Im Endeffekt wäre es ja ein Freiberuf (Künstler) ausßerdem wie ist das wenn es nicht läuft, also ich keine Aufträge erhalte? Wie wäre das dann mit dem Jobcenter was arbeitslose angeht, ich müsste (soweit ich gehört hab) eine Vorraussichtliche Einnahme Höhe Angeben, aber das wäre von Auftrag zu Auftrag unterschiedlich und ich weiß ja auch im vorhinnein nicht was (wenn ich überhaupt welche bekäme) ich verdienen würde

nanfxD  01.03.2020, 20:18
@IceWolf22

ich kann dir da auch nicht genau weiterhelfen, es gibt aber afaik auch hartz iv oder ähnliches für selbstständige. außerdem könntest du ja dein Gewerbe aufmachen und nebenbei arbeiten bis dein Gewerbe dich alleine trägt-

IceWolf22 
Fragesteller
 01.03.2020, 20:21
@nanfxD

Ok danke dir erstmal :) Weißt du zufällig wo ich mir die restlichen Infos holen könnte (das internet spuckt mir da leider gefühlt 100 verschiedene anlaufstellen, die alle was damit zu tun haben (IHK, Finanzamt, Rathaus u.s.w.)

nanfxD  01.03.2020, 20:22
@IceWolf22

puh, ja einfach mal über allen einen Termin machen und im Zweifel dann für die restlichen fragen nen Steuerberater oder ähnliches fragen.