gewährleistung bei gebrauchtwagen - muss der händler komplett haften?

4 Antworten

Sachmangelhaftung ist kein Freibrief für kostenlose Reparaturen.

Die von Dir aufgeführen Schäden kann der Händler vor dem Verkauf nicht wirklich feststellen. Er hat Dir doch aber signalisiert, dass er bereit ist zu schauen was er unter Gewährleistung machen kann. Das ist doch schon mal positiv zu sehen.

Wenn Du dann dort bist kannst Du mit ihm die Mängel persönlich durchgehen. Dabei kannst und solltest Du auch die Höhe einer möglichen Eigenleistung schrift per Auftrag festhalten.

Die Tatsache das Du dafür 180 KM einfache Fahrt hast, ist dein persönliches Problem. Vielleicht stellt er dir ja auch einen Werkstattersatzwagen zur Verfügung.

Für die Zukunft solltest Du daraus lernen vielleicht lieber etwas mehr beim Kauf ausgeben und bei einem Vertragshändler vor Ort bzw. nahe Umgebung kaufen.

die händlergewährleistung ( die gesetzlich geregelt 6 monate beträgt und nichts mit einer garantie zu tun hat ) ist nach deien angaben auf ein jahr erhöht worden ( ich hoffe du hast das nicht verwechselt ).

bei einem gewährleistungsfall ist dein vorteil der, dass der händler beweisen muss, dass alle die defekten teile beim verkauf noch in ordnung waren ( und das ist oft so gut wie unmöglich ).

also muss er dein auto reparieren- und zwar auf seine rechnung. zur sicherheit würde ich mich an deiner stelle aber vorher schon mit einem anwalt in verbindung setzen, der dir sagt, wie du da am besten vorgehst-

alleine ne kopfdichtung zu tauschen sind schonmal um die 600 euro- also sehe ich kommen, dass derhändler auf alle möglichen arten und weisen versuchen wird, dich an den kosten zu beteiligen-

also ab zum anwalt und dann den schlitten zur reparatur- drück die daumen dass das glatt geht.

hoffe geholfen zu haben

Ruedi  03.01.2013, 12:32

Die Gewährleistung beträgt grundsätzlich immer 2 Jahre für bewegliche Dinge. Bei Gebrauchtwaren kann der Händler die Verjährungsfrist allerdings per AGB auf ein Jahr (weniger geht nicht) verkürzen.

Unter Privatleuten hingegen kann jegliche Gewährleistung per Individualvereinbarung ausgeschlossen werden.

Im Übrigen ist der Beweis, dass die angesprochenen Mängel nicht bei Übergabe vorlagen, weniger schwer, als Du denkst. :-/

Verschleissteile und Elektrik sind in der Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen

Grundsätzlich muss man mal zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden. So wie ich das sehe gibt der Händler beim Gebrauchtwagenkauf eine Gewährleistung, das heißt, das Fahrzeug muss bei der Übergabe ohne (versteckte) Mängel sein.

Wenn der Fehler nach dem Kauf bzw. der Übergabe auftritt, fällt das nicht unter Gewährleistung.

Aber: ich würde sagen, wenn ein Fehler nach 180 km Autofahrt auftritt kann man eigentlich davon ausgehen, dass er schon beim Kauf vorhanden war. Im Streitfall hängt es auch davon ab, wer wem was nachweisen muss. Oft ist es in der ersten Zeit nach dem Kauf der Händler, der nachweisen muss, dass der Fehler nicht beim Kauf vorhanden war.

Ich würde mich auch mal bei einer Konsumentenschutzberatung informieren!