Mangel am Gebrauchtwagen zuerst in Fachwerkstatt prüfen lassen?

4 Antworten

Prinzipiell kannst du das so machen. Allerdings solltest du dabei zwei Dinge beachten:

1. Die VW-Werkstatt wird für die Überprüfung Geld sehen wollen. Das wirst du aus eigener Tasche bezahlen müssen und kannst es auch beim Händler nicht einfordern.

2. Der Händler ist an die Aussagen der VW-Werkstatt nicht gebunden und in seiner Entscheidung, wie er den Mangel behebt, frei. Du hast nicht die Möglichkeit, dem Händler genau vorzuschreiben, was er wie zu machen hat. Du hast lediglich Anspruch auf Beseitigigung der Mängel.

Ein Mangel ist immer erst dem Händler zu melden. Er hat sich dann um die Beseitigung des Mangels zu kümmern. Wenn er keine eigene Werkstatt hat, hat er vielleicht Partnerwerkstätten (das muss nicht zwangsläufig eine VW-Werkstatt sein) mit denen er zusammenarbeitet oder sagt dir, in welche Werkstatt du fahren darfst. Wenn du eigenmächtig in eine frei gewählte Werkstatt fährst, dann bezahlst du selbst.

Egal um was es geht  bei beanstandungen ist zuerst der Händler in der Pflicht  die haben  normalerweise Werkstätten  mit denen die zusammenarbeitenoder Verträge haben.. freie Werkstattwahl  hast du hierbei keine.

Achtung !!!  Wer beauftragt der zahlt auch   immer den Auftrag  vom Händler erstellen lassen..  Joachim

Hast du ne Gebrauchtwagengarantie?