Geteilte Rechnung

4 Antworten

Dass die Nachbarn 50% der Kosten tragen werden, sehe ich nicht ganz deutlich, weil alle Absprachen mündlich oder telefonisch getroffen wurden. Vermutlich liegt kein schriftliches Dokument zum Sachverhalt vor. Des halb wird es schwer zu beweisen sein, dass Die Nachbarn ihr Einverständnis zur Rechnungsteilung und damit zur Kostenteilung geben haben. Ihr steht eindeutig als Auftraggeber fest. Wenn nun die Firma 2 Rechnungen erstellt und den beiden Auftragebern überreicht hat, muss sie auch die Bezahlung durchsetzen - Mahnverfahren -gerichtliche Mahnung - Klage. Meine Empfehlung: 2. Teilrechnung zu eurer Entlastung an die Firma zurückschicken verbunden mit der Erinnerung, dass 2 Teilrechnungen mit Einverständnis aller Beteiligten vereinbart waren. Abwarten. Klagt die Firma gegen euch auf Zahlung per gerichtlichem Mahnverfahren, dann widersprechen. Den beteiligten Nachbarn informieren, dass eine Schadensersatzklage gegen ihn im Ergebnis eines Urteiles zu euren Ungunsten auf den Weg gebracht werden wird.

Ihr haftet gegenüber dem Auftargnehmer für den gesamten Betrag, da ihr den Auftrag erteilt habt. Wie ihr an Eure 50% Kosten kommt, kann dem AN egal sein. Im Zweifelsfall müsst ihr Euch den Kostenanteil des Nachbarn auf dem Klageweg holen. Enttscheidend dürfte aber hier die Beweislast sein; wenn ihr klagt, müsst ihr auch glaubhaft nachweisen können, dass der Nachbar der Kostenteilung in dieser Form verbindlich zugestimmt hatte. Ansonsten wäre zu prüfen was die Teilungserklärung oder die nachbarliche Vereinbarung (ggfs. grundbuchamtlich abgesichert) diesbezüglich aussagt.

Wer hat den Auftrag an die Firma erteilt? Habt ihr eine Angebot der Firma mit Unterschrift genehmigt? Wem wurde die Rechnung zugestellt? Gibt es eine Vereinbarung über Teilung der Kosten für die Abwasserpumpe mit dem Nachbar? Wie werden die Kosten für die Stromversorgung der Pumpe verteilt? Separater Zähler? Vereinbarung über Instandhaltung des Abwassersystems in den beiden benachbarten Grundstücken?

Bjoernbjoernsen 
Fragesteller
 26.04.2013, 06:53

Hallo, Wir haben den Auftrag nach mündlicher Absprache mit unserem Nachbar telefonisch erteilt. Wir haben vorher kein Angebot eingeholt und die Rechnung wurde an beide Nachbarn geschickt jeweils 50%. So haben wir es mit dem Nachbar und der Firma vorher vereinbart. Die Stromkosten werden von uns getragen und alle 5Jahre mit dem Nachbarn verrechnet, da diese sehr gering sind. Der Zählersitzt in unserem Haus. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung mit dem Nachbarn alles nur mündlich in Bezug auf Instandhaltung. Vielen Dank Bjoern

Ich bin kein Jurist aber ich sehe Euch hier als eine Art GbR wo jeder Teilhaber für alles haftet. Zudem habt ihr noch den Auftrag erteilt. Der Lieferant wird sich an Euch schadlos halten weil er wahrscheinlich keine Lust hat das gerichtliche Mahnverfahren durchzuführen. Den Spaß könnt ihr Euch jetzt gönnen.