Gespräch nach ladendiebstahl

7 Antworten

Das ein "dududu"-Gespräch, wo Du noch einmal ermahnt wirst, das nicht wieder zu machen. Danach wird das Verfahren dann nach §45 JGG eingestellt. Alles halb so wild. Die Gesprächsinhalte sind nirgendwo vorgeschrieben. In der Regel wird das von einem Mitarbeiter des Jugendamtes gemacht. Und das Ziel ist eben, Dich davon zu überzeugen, daß es besser ist, nicht mehr zu klauen.

Kommt auf den Psychologen an? Hauptsächlich geht es darum, ob Ihr es noch ein mal machen werdet? Dann entscheidet der Psych, ob die Sache vors Jugendgericht kommt, oder Ihr ein "Einmaltäter" wart, oder ob Ihr in eine Therapie kommt.. Am Besten ist es ehrlich zu antworten!

warum macht ihr sowas? Das geklaute wird den Mitarbeitern vom Gehalt abgezogen!

WO wirst du vorgeladen? Polizei? Ladeninhaber?

Die werden herausfinden wollen, ob Ihr echte Kriminelle seid und stellen dementsprechende Fragen. Am Besten kommt ihr davon, wenn ihr die Fragen so beantwortet, dass dabei herauskommt, dass Ihr den Diebstahl ganz spontan gemacht habt, ohne vorheriger Planung. So eine Art "blackout" ohne irgendwas überlegt zu haben, und dass Ihr es zutiefst bereut. Und dass es Euch völlig unklar ist, wieso Ihr Euch dazu habt hinreissen lassen. - Ich hoffe Ihr schnallt worauf ich hinaus will! Es darf nicht den Eindruck haben, dass Ihr mit Vorsatz gehandelt habt. ABER das funktioniert nur einmal. Ein weiterer Diebstahl kommt Euch teuer zu stehen u.U. auch mit Knast. Ich hoffe selbst, dass Ihr das ganze nicht geplant hattet. LG Silvie

lissali97 
Fragesteller
 24.08.2011, 00:16

weiterer ladendiebstahl?! auf keinen fall!

glaub mir ich werde sowas nie wieder machen...

Wieso ihr das gemacht habt und ob ihr es schon einmal gemacht habt.Ihr dürft den Laden nicht mehr betreten.