diebstahl mit 13

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Mit 13 ist man lt Gesetzgebung nicht strafmündig. Sanktionen nach JGG kommen daher erst ab Vollendung des 14 Lebensjahres in Betracht. Im Wiederholungsfall kann die Polizei jedoch das zuständige Jugendamt informieren. Diese können dann Hilfen nach dem KJHG, Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, anbieten (z.B. Hilfen zur Erziehung). Gruss zunky

Es hat leider keinerlei Rechtliche folgen also kannst Du mit 13 so viel Klauen wie Du willst könnte allerdings sein das dann deine Eltern dafür Blechen müssen Du dann zum ersten Mal? mit einem Polizeiauto mitfahren darfst und wenn so etwas öfter vorkommt, evtl. das Jugendamt mal vorbeischaut usw....

kaiserschnitte 
Fragesteller
 21.12.2011, 16:45

ich bin die patentante, nicht def 13 jährige. es war das 1. mal.gott sei dank gleich schiefgegangen. er bereut es wirklich, hat sich gleich entschuldigt. trotzdem katastrophe, auch wenn er sich hat anstiften lassen. hat ja nen eigenen kopf zum denken.

chailatte  21.12.2011, 16:50
@kaiserschnitte

Na dann soll er daraus lernen und es in Zukunft sein Lassen ansonsten gibt es aber rein rechtlich nix zu befürchten.

kaiserschnitte 
Fragesteller
 21.12.2011, 16:52
@chailatte

tja und die fangprämie wird dann wohl die mutter oder der vater zahlen dürfen?

chailatte  21.12.2011, 17:35
@kaiserschnitte

ja oder das Taschengeld muss dran glauben...

kaiserschnitte 
Fragesteller
 26.12.2011, 21:02
@chailatte

das zahlt er

Martin2011  21.12.2011, 20:18

Warum in alles auf der Welt sollten die Eltern dafür "blechen" müssen?

chailatte  21.12.2011, 21:48
@Martin2011

Hy Martin das hat nix mit Sippenhaftung zu tun, oder damit das die Eltern dafür blechen müssen...bei der Fangprämie handelt es sich um eine zivilrechtliche Forderung und im Grunde geht es um Schadensersatz, dann wird in der Regel der Strafantrag des Ladens zurückgezogen.

Im Prinzip hast Du fast recht es handelt sich um einen 13 Jährigen eigentlich kann diese nicht eingefordert werden und auch die Eltern können rein rechtlich nicht belangt werden, da hier keine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorliegt.

Allerdings würde ich alleine schon wegen dem lern Effekt die erhobene Fangprämie vom Sohn einfordern, egal ob diese gezahlt wurde oder nicht^^ je nach Liquidität der Erziehungsberechtigten, bzw. würde ich mir als Elternteil eine ,,Strafe´´ einfallen lassen die erzieherisch wirksam ist Hauptsache es dient dem Lerneffekt.

Martin2011  21.12.2011, 21:53
@chailatte

..dem stimme ich nahezu uneingeschränkt zu!

der teenager wird mit seinen eltern vor gericht geladen und dort bestimmt der richter, welche sozialstunden und wo der jugendliche sie ableisten muß!

chailatte  21.12.2011, 16:33

völliger Quatsch^^

Strafrechtliche Folgen: KEINE (schuldunfähig)

dann kreigen die eltern die ganze schuld oder du kriegst eine vorstrafe

Martin2011  21.12.2011, 20:19

Warum die Eltern? Ist in D die Sippenhaftung wieder eingeführt worden?

Und ist man mit 13 wirklich strafmündig?